Guide - Begriffe aus der Finanzwelt
Umsatzabgabe: Wird vom Bund je zur Hälfte beim Effektenhändler und beim Anleger erhoben. Sie gehört zu den Stempelabgaben und beträgt für inländische Wertpapiere 0,15% und für ausländische Wertpapiere 0,3% des Kurswerts, wobei gewisse Vertragsparteien davon (teilweise) befreit sind. Ausgenommen von der Umsatzabgabe ist der Handel mit Geldmarktpapieren .
Aktuelle Artikel zum Begriff «Umsatzabgabe»
Die Suche ist vorübergehend deaktiviert.