Guide - Begriffe aus der Finanzwelt

Finanzintermediär

Finanzintermediär: Nach dem Geldwäschereigesetz fallen darunter Banken, Fonds, Versicherungen, Effektenhändler, Spielbanken sowie andere Personen, die berufsmässig fremde Vermögen verwalten (Kreditgeschäft, Leasing, Treuhänder, Anwälte, Wechselstuben usw.). Sie müssen die Sorgfaltspflichten einhalten und sind zudem, sofern sie nicht schon einer anderen behördlichen Aufsicht unterstehen (beispielsweise der Finma ), der Kontrolle durch SRO unterworfen oder direkt der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei unterstellt.

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