Guide - Begriffe aus der Finanzwelt

Erwerbstätige

Erwerbstätige: Personen mit einem Mindestalter von 15 Jahren, die während der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlohnung gearbeitet haben oder eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmer hatten oder unentgeltlich im Familienbetrieb gearbeitet haben. Hausarbeit, unbezahlte Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht dazu (vgl. Beschäftigte ).

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