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Diskontgeschäft, Diskontsatz

Diskontgeschäft, Diskontsatz: Kauf von später fällig werdenden Forderungen durch die Bank unter Abzug eines Zwischenzinses, des Diskonts, für die zwischen Kauf- und Verfalltag liegende Zeit. Der zur Anwendung gebrachte Zins wird als Diskontsatz bezeichnet.

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