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Zählebiger Eigenmietwert

Die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbst genutztes Wohneigentum ist ein wirtschaftspolitischer Dauerbrenner. Eine unübersichtliche Anzahl von Versuchen zu seiner Abschaffung ist bisher gescheitert, zu viele Vertreter von Partikularinteressen wollten jeweils ihr eigenes Süppchen kochen.

Nun nimmt die Wirtschaftskommission des Ständerats einen neuen Anlauf zur Abschaffung des Konstrukts – für die im Grundsatz ein recht breiter Konsens besteht. Dabei geht es nicht zuletzt darum, Anreize zu schaffen, um die astronomisch hohe Hypotherkarverschuldung in der Schweiz zu verringern. Sie resultiert daraus, dass als Gegenstück zum Eigenmietwert die Schuldzinsen steuerlich abgezogen werden können. Es besteht also kein Anreiz, die Verschuldung zu tilgen. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist im Idealfall mit der Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zinsen für die Hypothekarschulden verbunden.

Das klingt einfach, ist es aber nicht. Der in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Eigenmietwert für selbst genutztes Wohneigentum abgeschafft wird. Für Zweitwohnsitze bleibt er bestehen. Gleichzeitig können die Gewinnungskosten, also Unterhalt, Sanierung, Versicherungen und Ähnliches, nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Darin ist ein erster Stolperstein versteckt: Gemäss der vom Volk angenommenen Energiestrategie sollten energetische Sanierungen abzugsfähig bleiben. Da ergibt sich ein erster Konflikt.

Systemkonform wäre zudem die Streichung des Schuldzinsabzugs für die Hypotheken. Da dies aber Umgehungsgeschäfte ermöglichen könnte, schlägt die Kommission eine Neuregelung privater Schuldzinsabzüge generell vor, also nicht nur betreffend eine Hypothek. Dazu schlägt sie fünf (!) Varianten vor. Sie reichen von der vollen Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen bis hin zum generellen Verbot solcher Abzüge.

Derartige Auswahlsendungen bewähren sich selten, denn jeder kann sich herauspicken, was er will. Zudem ist so ein sauberer Systemwechsel – kein Eigenmietwert mehr und kein Abzug für Hypothekarzinsen – nicht machbar. Ist es nicht möglich, hier eine Regelung zu finden (was technisch kaum ein Problem ist), dürfte der Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung chancenlos bleiben. Der Eigenmietwert würde damit auf unabsehbare Zeit weiter existieren, und die Hypothekarverschuldung würde somit weiter steigen.

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