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Steuerpolitischer Befreiungsschlag?

Die zuständige Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) weist in der Steuervorlage 17 (SV17) einen neuen Weg. Sie versucht, den Hauptkritikern, der Linken sowie dem Gewerbe, eine Brücke zu bauen, damit sie von ihrer Opposition abrücken. Die SV17, die die verpönten kantonalen steuerlichen Sonderregimes abschaffen will, bringt, zumindest in einer statischen Sicht, Mindereinnahmen mit sich.

Wegen dieser Ausfälle ist schon in der Vorlage des Bundesrats eine soziale Kompensation über eine Erhöhung der minimalen Kinderzulagen vorgesehen. Die WAK-S schlägt nun eine breitere Kompensation über die AHV vor. Für jeden Franken Steuerausfall soll ein Franken in den AHV-Fonds fliessen. Das ergäbe nach heutigem Stand der Dinge einen Betrag von rund 2,1 Mrd. Fr. Er wäre zu finanzieren über zusätzliche 0,3% Lohnpromille (1,2 Mrd. Fr.), die Zuweisung des ganzen Demografieprozents der Mehrwertsteuer an die AHV (520 Mio. Fr.) sowie eine Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV (385 Mio. Fr.). Ob diese Massnahme befristet sein soll oder nicht, ist noch offen.

Diese Variante der sozialen Kompensation – so es denn überhaupt eine braucht – ist derjenigen via die Kinderzulagen vorzuziehen. Sie ist umfassender und leistet zugleich einen Beitrag an die Gesundung der AHV. Darin liegt aber auch zugleich eine Gefahr. Der Druck auf die Sanierung der AHV sinkt, man tut jetzt ja etwas Mutiges. Das zeigt schon nur die Reaktion der SP, für die eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen mit dieser Lösung vom Tisch ist. Das allerdings leuchtet nicht ein, einen sachlichen Zusammenhang gibt es da nicht. Und es gilt klar festzuhalten, dass die AHV so nicht zu sanieren ist.

In einem zweiten Kernpunkt kommt die WAK-S dem Gewerbe entgegen. Dieses hat die Erhöhung der minimalen Dividendenbesteuerung von substanziellen Beteiligungen (über 10%) auf 70% heftig bestritten und gar mit einer Referendumsdrohung verknüpft. Die Kommission schlägt nun vor, das Minimum für die Kantone auf 50% zu fixieren.

Weitere Anpassungen sind im Bereich des Kapitaleinlageprinzips sowie des Zinsabzugs auf der Eigenfinanzierung geplant. Details zu diesen Themen liegen allerdings noch nicht vor.

Der Vorschlag hat das Zeug, zu einem Befreiungsschlag zu werden. Das zeigt sich auch darin, dass die Kommission diese Eckwerte einstimmig genehmigt hat. Und dennoch: Dem Vorschlag haftet der unangenehme Geruch eines Kuhhandels an. Es werden sachfremde Bereiche miteinander verknüpft – das ist grundsätzlich heikel und darf nicht zur Regel werden.

Diese Kröte ist im aktuellen Fall allenfalls zu schlucken, weil die SV17 zwingend zu einem guten Ende geführt werden muss. Die Wirtschaft hat offenbar denn auch dringend signalisiert, dass die Zeit der Unsicherheit beendet werden muss – damit hat sie ohne jeden Zweifel recht.

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