Sanierungsaufschub bringt steuerliche Vorteile
Ab 2020 sind Projekte mit energiesparenden Massnahmen in der Steuererklärung über drei Jahre abzugsfähig.
Dachstocksanierung, eine energiesparende Gebäudehülle oder eine neue Heizung. Wer für seine Liegenschaften solche Pläne hegt, dem kann ein Aufschub um ein Jahr finanzielle Entlastung bringen. Denn Anfang 2020 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die Abzüge für energetische Sanierungsprojekte in der Steuererklärung über drei Jahre ermöglichen.