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Energiestrategie in der Sackgasse

Das kantonalbernische Verwaltungsgericht hat – ob bewusst oder unbewusst, tut im Ergebnis nichts zur Sache – einen tragenden Pfeiler der Energiestrategie 2050 faktisch zum Einsturz gebracht. Das Gericht verbietet den Kraftwerken Oberhasli (KWO), die Staumauer des Grimselsees 27 Meter zu erhöhen. Damit hätte sich die Speicherkapazität des Sees fast verdoppelt.

Die Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft ist eine wesentliche Säule der bundesrätlichen Energiestrategie 2050, die den Ausstieg aus der Kernkraft anstrebt. Um den Wegfall des Atomstroms zu kompensieren, ist gemäss Strategie zwingend eine deutlich höhere Erzeugung aus Wasserkraft nötig. Mit Strom aus Sonne und Wind wird die Kompensation nicht gelingen. Die Kapazitäten sind zu klein. Zudem ist die Produktion wetterabhängig und damit nicht planbar. Den nötigen Ausgleich können Speicherkraftwerke wie dasjenige der KWO liefern – ihre Bedeutung steigt in der Energiestrategie.

Die Richter stützen ihren Entscheid auf die Bundesverfassung sowie auf das Natur- und Heimatschutzgesetz. Das Volk hatte 1987 die sogenannte Rothenthurm-Initiative angenommen, die einen sehr weitgehenden Schutz von Moorlandschaften in der Verfassung verankert. Das Gericht kam nun zum Schluss, dass die Neudefinition der Moorlandschaft an der Grimsel durch den Bundesrat 2004 (sie hätte die Erhöhung der Staumauer erlaubt) unzulässig sei. Die Landesregierung habe ihren Ermessensspielraum verletzt – eine Peinlichkeit erster Güte.

Ob das Urteil, das klar ausgefallen ist, weitergezogen wird, ist noch offen. Es zeigt jedoch, dass es sehr schwierig bis unmöglich ist, selbst bestehende Infrastrukturen auszubauen, geschweige denn neue grosse Anlagen zu bauen. Vielfältige Schutzbestimmungen stehen dem entgegen. Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn diese Bestimmungen als unsinnig abgetan werden: Sie bestehen nun einmal. Daran hat sich der Staat, allen voran der Bundesrat, zu halten.

Die Freude der Umweltorganisationen an dem von ihnen provozierten Entscheid könnte von kurzer Dauer sein. Wenn sie behaupten, damit die Energiewende gelinge, brauche es keine grösseren Staumauern, sondern mehr Energieeffizienz, offenbaren sie ein gehöriges Mass an Naivität. Selbst und gerade das Bundesamt für Energie weiss, dass es für ein Gelingen der Energiewende deutlich erhöhte Kapazitäten in der Wasserkraft  braucht – es sei denn, man wolle vermehrt Strom aus Gas-, Kohle- oder Kernkraftwerken importieren. Ob die Umweltorganisationen damit einverstanden sein werden?

Es wäre nun wirklich an der Zeit, dass das Bundesamt für Energie und die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard dem Volk reinen Wein einschenken und dazu stehen, dass die Energiestrategie nicht wie geplant umsetzbar ist. Das Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts ist ein weiterer Beleg dafür.