DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Dividende
Allianz SE: Neufassung der Dividendenpolitik der Allianz SE
02.12.2021 / 20:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Allianz SE hat heute folgende Neufassung der Dividendenpolitik beschlossen:
Die Allianz will ihren Aktionären eine attraktive Dividende bieten. Die
Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen
Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.
- Die regelmäßige Ausschüttung beträgt wie bisher 50% des (auf Anteilseigner
entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, allerdings bereinigt um
außergewöhnliche und volatile Elemente.
- Im Interesse einer attraktiven Dividendenpolitik strebt die Allianz SE
darüber hinaus eine Dividende je Aktie an, die zumindest 5% über dem
Vorjahreswert liegt. Diese Regelung gilt bereits für die Dividende für das
Geschäftsjahr 2021.
- Darüber hinaus gibt die Allianz überschüssiges Kapital auf flexible Weise an
die Anteilseigner zurück, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.
- Die Dividendenpolitik steht unter der Bedingung einer nachhaltigen
Solvency-II-Kapital-Quote von zukünftig über 150% (ohne Berücksichtigung von
Übergangsmaßnahmen).
Hinweis: Diese Dividendenpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von
Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden. Darüber
hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende
Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes
dieser Gremien von dieser Dividendenpolitik unter den dann vorherrschenden
Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.
Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder
Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements
beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen.
Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich
von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
Ergebnissen abweichen.
Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich
der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche
Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der
Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität,
Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative Publizität,
aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die
Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die Finanzdienstleistungsbranche
im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse,
einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die
Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v) Sterblichkeits- und Krankheitsraten
bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii) die Ausfallrate von Kreditnehmern,
(viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix) Wechselkurse, insbesondere des
Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen
einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi) die Auswirkungen von Akquisitionen
einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und
Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren, die
in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene
gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren
Folgen verstärkt werden.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Allianz übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen
Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche
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