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EQS-Adhoc: K+S Aktiengesellschaft: Endgültige DPR-Feststellungen lösen keine

Wertanpassungen aus

DGAP-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges                 
K+S Aktiengesellschaft: Endgültige DPR-Feststellungen lösen keine              
Wertanpassungen aus                                                            
                                                                               
25.11.2021 / 21:57 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. ("DPR") hat in dem Verfahren  
zur Prüfung des Konzernabschlusses von K+S zum 31. Dezember 2019 nebst         
zugehörigem Konzernlagebericht sowie des verkürzten Konzernabschlusses zum 30. 
Juni 2020 nebst zugehörigem Zwischenlagebericht heute ihre endgültigen         
Prüfungsfeststellungen an K+S übersandt.                                       
                                                                               
Aus den endgültigen Feststellungen folgt nach Auffassung von K+S kein          
Anpassungsbedarf für die Wertansätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit   
Kali- und Magnesiumprodukte ("ZGE Kali") in den genannten Abschlüssen. Die     
vorläufigen Feststellungen zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der     
Nutzungswert der ZGE Kali sei nicht verlässlich und wesentlich zu hoch         
ermittelt und damit die Werthaltigkeit nicht nachgewiesen worden, sind in den  
endgültigen Feststellungen der DPR nicht mehr enthalten. Auch die vorläufige   
DPR-Feststellung bezüglich des verkürzten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2020,
dass die Werthaltigkeit des Nettovermögens der ZGE Kali nicht nachgewiesen     
worden sei, ist in den endgültigen Feststellungen nicht mehr enthalten.        
                                                                               
In Bezug auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 lauten die             
Feststellungen der DPR:                                                        
                                                                               
Im Konzernabschluss der K+S AG zum 31.12.2019 wurde über wesentliche Annahmen, 
Annahmeänderungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten im     
Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden    
Einheit Kali- und Magnesiumprodukte (ZGE Kali) nicht angemessen berichtet.  Das
Nettovermögen der ZGE Kali i.H.v. 5.428,3 Mio. Euro (51,3% der                 
Konzernbilanzsumme) besteht im Wesentlichen aus Sachanlagevermögen des         
Kaliwerks Bethune in Kanada. Es wurde insbesondere nicht angegeben, dass für   
dieses Werk erstmalig nicht nur die ausgewiesenen Reserven, sondern zu 40% auch
Ressourcen bei der Nutzungswertermittlung herangezogen wurden, die - anders als
Reserven - zum Betrachtungszeitpunkt noch nicht hinreichend sicher nachgewiesen
oder noch nicht wirtschaftlich förderbar sind. Es wurde ferner auf die         
Verlängerung der für dieses Werk zugrunde gelegten Laufzeit nicht hingewiesen, 
die sich in Folge der Ressourcenberücksichtigung auf ca. 150 Jahre (ewige      
Rente) mehr als verdoppelt hat. Die stattdessen im Konzernanhang enthaltene    
Aussage, dass die Laufzeiten der ZGE durch die Rohstoffreserven determiniert   
sind, lässt nicht auf die Berücksichtigung von Ressourcen schließen. Auch über 
die erstmalig im Werthaltigkeitstest unterstellte zukünftige Ausweitung der    
maximalen Pro-duktions¬kapazität in Bethune von 2,86 mt/a auf 4,0 mt/a wurde   
nicht berichtet. Auf diese Weise wird nicht die von einem IFRS-Abschluss gemäß 
IAS 1.1 geforderte Vergleichbarkeit hergestellt.  Es liegt ein Verstoß gegen   
IAS 1.122 und IAS 1.125 vor, wonach die mit den angewandten                    
Bilanzierungsmethoden einhergehenden Ermessensentscheidungen sowie wesentliche 
Annahmen und Schätzungsunsicherheiten im Konzernanhang anzugeben sind. Zudem   
fordern auch IAS 1.31 i.V.m. IAS 36.132, dass ein Unternehmen zusätzliche      
Angaben in Betracht zu ziehen hat, wenn anderenfalls die Auswirkungen von      
Ereignissen und Bedingungen auf die Vermögenslage für die Abschlussadressaten  
nicht verständlich wären.                                                      
                                                                               
In Bezug auf den verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 lauten die      
Feststellungen der DPR:                                                        
1. Für den Zwischenabschluss der K+S AG zum 30.06.2020 wurde keine             
Wertminderungsprüfung für den Nettobuchwert der zahlungsmittelgenerierenden    
Einheit Kali- und Magnesiumprodukte (i.H.v. 5.196,8 Mio. Euro, 51,7% der       
Konzernbilanzsumme) durchgeführt, obwohl Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass das
Nettovermögen wertgemindert sein könnte. Anhaltspunkte waren insbesondere die  
negative Kalipreisentwicklung sowie der weitere Rückgang der                   
Marktkapitalisierung unterhalb des Nettovermögens des Unternehmens. Die        
unterlassene Wertminderungsprüfung verstößt gegen IAS 36.9 i.V.m. IAS 36.12 und
IAS 34.28.                                                                     
2. Im Zwischenlagebericht der K+S AG für das 1. Halbjahr 2020 wurden           
wesentliche Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Finanzlage und deren     
Entwicklung nicht ausreichend deutlich dargestellt. Insbesondere kommt nicht   
zum Ausdruck, dass der im 1. Halbjahr 2020 erzielte Freie Cashflow von 166,2   
Mio. Euro in voller Höhe auf nicht operative Maßnahmen, im Wesentlichen auf das
in 2020 als Working Capital Management Maßnahme eingeführte Factoring,         
zurückzuführen ist. Dies verstößt gegen § 115 (4) WpHG i.V.m. DRS 16.40 ff.    
(z.B. DRS 16.41, interne Ereignisse g)).                                       
K+S ist von der DPR gebeten worden, bis zum 9. Dezember 2021 mitzuteilen, ob   
das Unternehmen den Fehlerfeststellungen zustimmt oder nicht. Bei Zustimmung   
wäre das Verfahren bei der DPR beendet.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kontakt:                                                                       
Investor Relations:                                                            
Julia Bock, CFA                                                                
Telefon: +49 561 9301-1009                                                     
julia.bock@k-plus-s.com                                                        
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25.11.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: K+S Aktiengesellschaft                                            

             Bertha-von-Suttner-Str. 7                                         

             34131 Kassel                                                      

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 561 9301 0                                                    

Fax:         +49 561 9301 2425                                                 

E-Mail:      investor-relations@k-plus-s.com                                   

Internet:    www.k-plus-s.com                                                  

ISIN:        DE000KSAG888                                                      

WKN:         KSAG88                                                            

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime         
             Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in  
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1252098                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1252098  25.11.2021 CET/CEST