Wertanpassungen aus
DGAP-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
K+S Aktiengesellschaft: Endgültige DPR-Feststellungen lösen keine
Wertanpassungen aus
25.11.2021 / 21:57 CET/CEST
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. ("DPR") hat in dem Verfahren
zur Prüfung des Konzernabschlusses von K+S zum 31. Dezember 2019 nebst
zugehörigem Konzernlagebericht sowie des verkürzten Konzernabschlusses zum 30.
Juni 2020 nebst zugehörigem Zwischenlagebericht heute ihre endgültigen
Prüfungsfeststellungen an K+S übersandt.
Aus den endgültigen Feststellungen folgt nach Auffassung von K+S kein
Anpassungsbedarf für die Wertansätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
Kali- und Magnesiumprodukte ("ZGE Kali") in den genannten Abschlüssen. Die
vorläufigen Feststellungen zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der
Nutzungswert der ZGE Kali sei nicht verlässlich und wesentlich zu hoch
ermittelt und damit die Werthaltigkeit nicht nachgewiesen worden, sind in den
endgültigen Feststellungen der DPR nicht mehr enthalten. Auch die vorläufige
DPR-Feststellung bezüglich des verkürzten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2020,
dass die Werthaltigkeit des Nettovermögens der ZGE Kali nicht nachgewiesen
worden sei, ist in den endgültigen Feststellungen nicht mehr enthalten.
In Bezug auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 lauten die
Feststellungen der DPR:
Im Konzernabschluss der K+S AG zum 31.12.2019 wurde über wesentliche Annahmen,
Annahmeänderungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten im
Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit Kali- und Magnesiumprodukte (ZGE Kali) nicht angemessen berichtet. Das
Nettovermögen der ZGE Kali i.H.v. 5.428,3 Mio. Euro (51,3% der
Konzernbilanzsumme) besteht im Wesentlichen aus Sachanlagevermögen des
Kaliwerks Bethune in Kanada. Es wurde insbesondere nicht angegeben, dass für
dieses Werk erstmalig nicht nur die ausgewiesenen Reserven, sondern zu 40% auch
Ressourcen bei der Nutzungswertermittlung herangezogen wurden, die - anders als
Reserven - zum Betrachtungszeitpunkt noch nicht hinreichend sicher nachgewiesen
oder noch nicht wirtschaftlich förderbar sind. Es wurde ferner auf die
Verlängerung der für dieses Werk zugrunde gelegten Laufzeit nicht hingewiesen,
die sich in Folge der Ressourcenberücksichtigung auf ca. 150 Jahre (ewige
Rente) mehr als verdoppelt hat. Die stattdessen im Konzernanhang enthaltene
Aussage, dass die Laufzeiten der ZGE durch die Rohstoffreserven determiniert
sind, lässt nicht auf die Berücksichtigung von Ressourcen schließen. Auch über
die erstmalig im Werthaltigkeitstest unterstellte zukünftige Ausweitung der
maximalen Pro-duktions¬kapazität in Bethune von 2,86 mt/a auf 4,0 mt/a wurde
nicht berichtet. Auf diese Weise wird nicht die von einem IFRS-Abschluss gemäß
IAS 1.1 geforderte Vergleichbarkeit hergestellt. Es liegt ein Verstoß gegen
IAS 1.122 und IAS 1.125 vor, wonach die mit den angewandten
Bilanzierungsmethoden einhergehenden Ermessensentscheidungen sowie wesentliche
Annahmen und Schätzungsunsicherheiten im Konzernanhang anzugeben sind. Zudem
fordern auch IAS 1.31 i.V.m. IAS 36.132, dass ein Unternehmen zusätzliche
Angaben in Betracht zu ziehen hat, wenn anderenfalls die Auswirkungen von
Ereignissen und Bedingungen auf die Vermögenslage für die Abschlussadressaten
nicht verständlich wären.
In Bezug auf den verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 lauten die
Feststellungen der DPR:
1. Für den Zwischenabschluss der K+S AG zum 30.06.2020 wurde keine
Wertminderungsprüfung für den Nettobuchwert der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit Kali- und Magnesiumprodukte (i.H.v. 5.196,8 Mio. Euro, 51,7% der
Konzernbilanzsumme) durchgeführt, obwohl Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass das
Nettovermögen wertgemindert sein könnte. Anhaltspunkte waren insbesondere die
negative Kalipreisentwicklung sowie der weitere Rückgang der
Marktkapitalisierung unterhalb des Nettovermögens des Unternehmens. Die
unterlassene Wertminderungsprüfung verstößt gegen IAS 36.9 i.V.m. IAS 36.12 und
IAS 34.28.
2. Im Zwischenlagebericht der K+S AG für das 1. Halbjahr 2020 wurden
wesentliche Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Finanzlage und deren
Entwicklung nicht ausreichend deutlich dargestellt. Insbesondere kommt nicht
zum Ausdruck, dass der im 1. Halbjahr 2020 erzielte Freie Cashflow von 166,2
Mio. Euro in voller Höhe auf nicht operative Maßnahmen, im Wesentlichen auf das
in 2020 als Working Capital Management Maßnahme eingeführte Factoring,
zurückzuführen ist. Dies verstößt gegen § 115 (4) WpHG i.V.m. DRS 16.40 ff.
(z.B. DRS 16.41, interne Ereignisse g)).
K+S ist von der DPR gebeten worden, bis zum 9. Dezember 2021 mitzuteilen, ob
das Unternehmen den Fehlerfeststellungen zustimmt oder nicht. Bei Zustimmung
wäre das Verfahren bei der DPR beendet.
Kontakt:
Investor Relations:
Julia Bock, CFA
Telefon: +49 561 9301-1009
julia.bock@k-plus-s.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: K+S Aktiengesellschaft
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Fax: +49 561 9301 2425
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