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EQS-CMS: Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer

Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft /            
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                    
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation     
                                                                               
15.11.2021 / 08:29                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                    
                                                                               
Der am 15. Juni 2021 vom Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft mit Zustimmung
des Aufsichtsrates vom 22. Juni 2021 beschlossene und in der Pressemitteilung  
vom 24. Juni 2021 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 15. November 2021. Im 
Zeitraum bis längstens zum 15. September 2026 sollen eigene Aktien der         
Gesellschaft im Wert von bis zu 3 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal    
jedoch 50 Mio. Stück Aktien zurückgekauft werden. Das Rückkaufprogramm dient   
ausschließlich den Zwecken der Einziehung, der Ausgabe an Mitarbeiter,         
Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft sowie der Bedienung bzw. Absicherung von        
Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft insbesondere  
aus und im Zusammenhang mit Wandel-/Optionsschuldverschreibungen. Der Vorstand 
macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Siemens         
Aktiengesellschaft am 5. Februar 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Soweit der        
Aktienrückkauf die Gültigkeitsdauer oder die Erwerbsgrenzen dieser Ermächtigung
erreichen sollte, kann er vorbehaltlich der Erteilung einer neuen, von der     
Hauptversammlung zu beschließenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung  
eigener Aktien unter dieser neuen Ermächtigung fortgesetzt werden.             
                                                                               
Der Rückkauf wird unter Führung einer von der Siemens Aktiengesellschaft       
beauftragten Bank durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des 
Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der       
Siemens Aktiengesellschaft, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu         
beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt        
unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden          
rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.  
                                                                               
Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über die  
Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen
und nach Maßgabe der Vorgaben des jeweils gültigen Beschlusses der             
Hauptversammlung durchgeführt werden. Danach darf der Kaufpreis je zurück      
erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die   
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens-Aktie im Xetra-Handel (oder   
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und 
um nicht mehr als 20 % unterschreiten.                                         
                                                                               
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen    
Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Handelsbedingungen des Art. 3 der       
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die "Rückkauf-VO"),
damit der Aktienrückerwerb unter die jeweiligen Ausnahmeregelungen für         
Rückkaufprogramme (Safe Harbor) fällt, sowie sämtliche anderen einschlägigen   
Bestimmungen sowie auch die Rule 10b-18 Securities Exchange Act 1934 zu        
beachten. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen u.a. die Aktien nicht zu einem   
Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten           
Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots auf dem   
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere   
der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht 
mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an 
welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche     
Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen   
der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.                                
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3          
Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form   
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt      
gegeben. Zudem wird die Siemens Aktiengesellschaft die Geschäfte auf ihrer     
Website unter www.siemens.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen,
dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre        
öffentlich zugänglich bleiben.                                                 
                                                                               
München, 15. November 2021                                                     
Siemens Aktiengesellschaft                                                     
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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15.11.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                   

Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft

             Werner-von-Siemens-Str. 1 

             80333 München             

             Deutschland               

Internet:    www.siemens.com           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1248914  15.11.2021