- DPR-Verfahren dauert weiter an
DGAP-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme
K+S Aktiengesellschaft: Vorläufige Prüfungsfeststellungen liegen vor -
DPR-Verfahren dauert weiter an
11.11.2021 / 06:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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K+S Aktiengesellschaft ("K+S") hat zum Schutz des laufenden Verfahrens mit der
Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. ("DPR") den Aufschub der
Veröffentlichung der nachfolgenden Insiderinformation beschlossen. Mit der
bevorstehenden Regelberichterstattung zum dritten Quartal am 11. November 2021
ist K+S zu dieser Mitteilung verpflichtet.
Die DPR hat in dem Verfahren zur Prüfung des Konzernabschlusses der K+S zum 31.
Dezember 2019 nebst zugehörigem Konzernlagebericht sowie des verkürzten
Abschlusses zum 30. Juni 2020 nebst zugehörigem Zwischenlagebericht
zwischenzeitlich am 6. und 14. September 2021 vorläufige Prüfungsfeststellungen
an K+S übersandt. K+S hält diese nach umfassender eigener Prüfung sowie unter
Einbeziehung externer Berater für unbegründet. K+S hat daher ausführlich zu den
vorläufigen Prüfungsfeststellungen schriftlich Stellung genommen und der DPR
ein Gutachten renommierter IFRS-Experten übergeben. Am 2. November 2021 hat das
Unternehmen gegenüber der DPR seine abweichenden Auffassungen in einem
sogenannten Unternehmensgespräch erläutert.
In Bezug auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 hat die DPR die von K+S
getroffenen langfristigen Kali-Preisannahmen nicht beanstandet. Sie ist jedoch
der vorläufigen Auffassung, dass für die Ermittlung der Werthaltigkeit der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kali- und Magnesiumprodukte ("ZGE Kali")
wesentliche, dem ermittelten Nutzungswert zugrunde gelegte Annahmen, nicht
sachgerecht gewesen seien. Des Weiteren seien die vorgenommenen Änderungen der
Annahmen im Vergleich zum Vorjahr teils nicht plausibel und die mit den
Vermögenswerten verbundene Unsicherheit nicht ausreichend berücksichtigt
worden. Somit sei nach Auffassung der DPR der Nutzungswert der ZGE Kali nicht
verlässlich und wesentlich zu hoch ermittelt und damit die Werthaltigkeit nicht
nachgewiesen worden. Im Einzelnen geht es um Annahmen zum Mengengerüst
(jährliche Produktionskapazität, abbaubare Mengen, Laufzeiten, Auslastung und
den diesbezüglichen Angaben im Anhang).
K+S teilt die Position der DPR nicht und ist der Auffassung, dass die
Werthaltigkeit durch die durchgeführte Nutzungswertberechnung im Rahmen des
Ermessens zutreffend ermittelt und nachgewiesen wurde.
In Bezug auf den verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 ist die DPR der
vorläufigen Auffassung, dass die Werthaltigkeit des Nettovermögens der ZGE Kali
nicht nachgewiesen worden sei. Trotz negativer Kali-Preisentwicklung sei kein
Werthaltigkeitstest durchgeführt worden. K+S ist der Auffassung, dass zu diesem
Stichtag kein Werthaltigkeitstest für die ZGE Kali notwendig war. Die
Preisentwicklung ist angemessen berücksichtigt worden. Ferner sind K+S und die
DPR unterschiedlicher Auffassung über die Darstellung wesentlicher Ereignisse
und deren Auswirkungen im Zwischenlagebericht.
K+S hat der DPR weitere Informationen übermittelt. Das Verfahren dauert an.
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Julia Bock, CFA
Telefon: +49 561 9301-1009
julia.bock@k-plus-s.com
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