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EQS-Adhoc: CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über

Transaktion mit Convergenta Invest GmbH und vorgeschlagene Dividendenausschüttung in Höhe von rund EUR 63 Millionen

DGAP-Ad-hoc: CECONOMY AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Ausschüttungen 
CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über Transaktion mit
Convergenta Invest GmbH und vorgeschlagene Dividendenausschüttung in Höhe von  
rund EUR 63 Millionen                                                          
                                                                               
05.11.2021 / 17:07 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 8. Juli 2021 seine vorläufige          
Rechtsauffassung im Freigabeverfahren hinsichtlich Tagesordnungspunkt 8 der    
ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 17. Februar 2021 geäußert.   
                                                                               
Die Beschlussfassung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 diente der
Umsetzung des Erwerbs, der Übertragung und der Einbringung der von der         
Convergenta Invest GmbH gehaltenen Geschäftsanteile an der Media-Saturn-Holding
GmbH („Transaktion") und enthielt im Einzelnen die Beschlussfassung über (i)   
die Erhöhung des Grundkapitals der CECONOMY AG im Wege einer gemischten        
Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der         
Aktionäre, (ii) die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen gemischte    
Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und   
die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2021/I sowie (iii) die damit      
entsprechend verbundenen Satzungsänderungen.                                   
                                                                               
Vor dem Hintergrund der vorläufigen Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts    
Düsseldorf wird die CECONOMY AG die Transaktion erneut der Hauptversammlung zur
Beschlussfassung vorlegen. Dies soll in einer außerordentlichen                
Hauptversammlung erfolgen, unter dem Vorbehalt, dass die ordentliche           
Hauptversammlung 2022 eine Dividendenausschüttung in Höhe von rund EUR 63      
Millionen beschließt. Mit dieser Dividendenausschüttung wird (i) der Anspruch  
auf Dividende von Inhabern von Vorzugsaktien für das am 30. September 2021     
endende Geschäftsjahr und in Bezug auf sämtliche nachzuzahlende Ansprüche auf  
Vorzugsdividende erfüllt sowie (ii) eine Dividendenzahlung in Höhe von EUR 0,17
je Aktie an die Stammaktionäre geleistet Die vorgeschlagene                    
Dividendenausschüttung entspricht dabei auch der Dividendenpolitik der CECONOMY
AG, wonach die Zahlung von etwaigen Dividenden unter anderem gegen die         
Notwendigkeit von Investitionen für das Wachstum des operativen Geschäfts      
abgewogen werden muss. Dies ist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020/21      
geschehen, so dass sich daraus weder die Höhe des EPS im Geschäftsjahr 2020/21 
noch eine Zusage für zukünftige Dividendenzahlungen ableiten lässt.            
                                                                               
Darüber hinaus evaluiert die CECONOMY AG die Umwandlung der heutigen           
Vorzugsaktien der CECONOMY AG in Stammaktien der CECONOMY AG.                  
                                                                               
Die CECONOMY AG strebt einen Vollzug der Transaktion möglichst im laufenden    
Geschäftsjahr 2021/22 an.                                                      
                                                                               
Mitteilende Person: Sebastian Kauffmann, Vice President Investor Relations,    
CECONOMY AG.                                                                   
                                                                               
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05.11.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: CECONOMY AG                                                       

             Kaistr. 3                                                         

             40221 Düsseldorf                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)211 5408-7222                                              

Fax:         +49 (0)211 5408-7005                                              

E-Mail:      sebastian.kauffmann@ceconomy.de                                   

Internet:    www.ceconomy.de                                                   

ISIN:        DE0007257503, DE0007257537, Weitere:                              
             www.ceconomy.de/de/investor-relations/                            

WKN:         725750, 725753, Weitere: www.ceconomy.de/de/investor-relations/   

Indizes:     SDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);      
             Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,     
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1246722                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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