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Steuerverwaltung blockiert laut Bericht rund 900 Mio Fr. zu "Cum-Ex"-Geschäften

Zürich (awp) - Rund um den "Cum-Ex"-Skandal hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Gelder eingefroren. Die Behörde blockiere von ausländischen Banken gestellte Steuerrückforderungen im Umfang von rund 900 Millionen Franken, heisst es in einem am Freitagabend publizierten Bericht des Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Die Rückforderungen stammten aus "Cum-Ex-" und "Cum-Cum"-Geschäften der letzten Jahre und würden auf ihre Rechtmässigkeit überprüft.

Bei diesen Geschäften handelt es sich um einen Steuertrick. Investoren nutzten eine Lücke im Gesetz und prellten so den Staat über Jahre hinweg um Steuereinnahmen. Im Kern schoben die Beteiligten rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her. In der Folge erstatteten die Steuerämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

"Man kennt diese Tricksereien bereits seit den Neunzigerjahren. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat relativ schnell das Gespräch mit den Banken gesucht, um Lösungen zu erarbeiten", sagte Patrick Teuscher, Kommunikationschef der ESTV zu SRF. "2008 hat die Schweiz dem Dividenden-Stripping einen Riegel geschoben". Aber es gebe immer neue Tricks, die Banken seien sehr kreativ darin, neue zu entdecken. Der Aufwand, um diese zu erkennen, sei enorm.

In Deutschland werden solche Deals als Steuerbetrug verfolgt und können mit Gefängnis bestraft werden. In der Schweiz gilt Dividenden-Stripping als rechtsmissbräuchlich, ist aber bisher noch nicht strafrechtlich verfolgt worden. Dividenden-Stripping betreiben vor allem Investmentbanken. Auch Schweizer Banken sind in solche Angriffe auf Steuerbehörden involviert.

Dokumentiert sind laut SRF "Cum-Ex"-Transaktionen - oder ihre Mithilfe dabei - von der UBS und der Credit Suisse. Aber auch die Privatbank Sarasin und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) haben erwiesenermassen solche Praktiken durchgeführt. Im Fokus steht dem Bericht zufolge die Waadtländer Kantonalbank (BCV). Sie steht auf der Bankenliste der Wuppertaler Steuerfahndung. Das Waadtländer Kantonsparlament geht seit letztem Herbst den Vorwürfen nach. Die Antwort dazu steht noch aus.

mk/