Zürich (awp) - Bei der Immobiliengesellschaft Peach Property muss Grossaktionärin Ares Management den übrigen Aktionären kein öffentliches Kaufgebot vorlegen, obwohl Ares die Beteiligungsschwelle von einem Drittel überschritten hat. Dies hat die Übernahmekommission UEK entschieden, wie Peach Property am Mittwochabend bekannt gab.
Der Anteil von Ares an Peach Property sei im Rahmen der Wandlung der nachrangigen Pflichtwandelanleihe auf 35,13 Prozent gestiegen, nachdem Ares zuvor bislang 29,05 Prozent Anteil gehalten habe. Ares hatte die Ausnahme bei der UEK beantragt mit der Begründung, dass die Überschreitung des Schwellenwerts von einem Drittel nur vorübergehender Natur sei.
Sobald die Eintragung der aus bedingtem Kapital geschaffenen Peach-Property-Aktien im Handelsregister erfolgt sei, würde Ares die Schwelle von einem Drittel der Stimmrechte wieder unterschreiten. Dann würde die Beteiligung von Ares auf 27,63 Prozent sinken, geht aus dem Entscheid der UEK hervor: "Diese Ausnahme von der Angebotspflicht wird unter der Bedingung gewährt, dass die Eintragung der neu geschaffenen Aktien der Peach Property Group AG im Handelsregister spätestens bis Ende Januar 2022 erfolgt."
Peach Property hatte im Juni eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 180 Millionen Franken herausgegeben zur Finanzierung der Übernahme von 4'300 Wohnungen in Deutschland. Die Wandler haben eine sechsmonatige Laufzeit bis zum 23. Dezember 2021 und werden zu einem Wandelpreis von 55 Franken pro Aktie in Peach-Property-Aktien wandelbar sein.
Diese Wandlung erfolgt spätestens - als Zwangswandlung - am Ende ihrer Laufzeit im Dezember 2021. Die Inhaber der Wandler haben jedoch das Recht, die Wandlung freiwillig bereits früher, während eines Zeitfensters von jeweils einigen Tagen im Juli 2021 sowie im September 2021 vorzunehmen.
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