Zürich (awp) - Die Aktionäre des Immobilienunternehmens Züblin haben an der Generalversammlung alle Anträge des Verwaltungsrates gutgeheissen. Unter anderem genehmigten sie die Ausschüttung einer unveränderten Dividende von einem Franken pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven, wie Züblin am Dienstag mitteilte.
Die Generalversammlung fand aufgrund der Coronapandemie ohne Aktionäre statt. Von diesen wurde der bestehende Verwaltungsrat und der Präsident wiedergewählt. Zudem erhielt der Verwaltungsrat die Erlaubnis zur Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital um weitere zwei Jahre bis zum 22. Juni 2023. Auch die Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung wurden genehmigt.
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