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EQS-HV: Evonik Industries AG: Bekanntmachung der Einberufung zur

Hauptversammlung am 02.06.2021 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Evonik Industries AG / Bekanntmachung der Einberufung zur           
Hauptversammlung                                                               
Evonik Industries AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am   
02.06.2021 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  
                                                                               
15.04.2021 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Evonik Industries AG Essen - ISIN DE000EVNK013 -                               
- Wertpapierkennnummer EVNK01 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir
laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 2. Juni 2021, um 10.00  
Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) stattfindenden ordentlichen          
Hauptversammlung mit folgender Maßgabe ein:                                    
                                                                               
Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische      
Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des      
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) statt; es besteht kein Recht und keine 
Möglichkeit zur Anwesenheit der Aktionäre am Ort der Hauptversammlung. Die     
Hauptversammlung wird in Bild und Ton im Internet übertragen. Die              
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt          
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im   
Sinne des Aktiengesetzes ist die Verwaltungszentrale der Evonik Industries AG, 
Rellinghauser Straße 1 - 11, 45128 Essen (Haus 5, Großer Saal).                
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des              
Aktiengesetzes                                                                 
                                                                               
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der     
Hauptversammlung die folgenden Vorlagen zugänglich:                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* den festgestellten Jahresabschluss der Evonik Industries AG zum 31.          
Dezember                                                                       
2020,                                                                          
                                                                               
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020,                      
                                                                               
* den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für den Evonik-Konzern    
und die Evonik Industries AG, einschließlich des darin enthaltenen             
erläuternden                                                                   
Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des    
Handelsgesetzbuchs,                                                            
                                                                               
* den Bericht des Aufsichtsrates der Evonik Industries AG sowie                
                                                                               
* den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die Internetadresse                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Ferner sind die Unterlagen während der Hauptversammlung            
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand am 19. Februar 2021 aufgestellten        
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172                           
AktG am 3. März 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung   
durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung                         
des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die     
Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 AktG ist somit                              
nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der          
Hauptversammlung nur zugänglich zu machen und sollen                           
nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es -       
abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung                         
des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu bedarf.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist am dritten auf den           
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, sofern nicht in      
der Satzung oder dem Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des    
Bilanzgewinns eine spätere Fälligkeit festgelegt wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2      
und 3 AktG). Eine frühere Fälligkeit kann demgegenüber nicht vorgesehen        
werden.                                                                        
                                                                               
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 sollen € 1,15 je                 
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
Der im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 ausgewiesene Bilanzgewinn      
von € 535.900.000,- wird wie folgt verwendet:                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Ausschüttung einer Dividende von € 1,15 je = € 535.900.000,-                 
dividendenberechtigter Stückaktie                                              
                                                                               
- Einstellung in andere Gewinnrücklagen = € 0,-                                
                                                                               
- Gewinnvortrag = € 0,-                                                        
                                                                               
  Bilanzgewinn = € 535.900.000,-                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 8. Juni 2021.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem am 19. Februar 2021 (Tag     
der Aufstellung des Jahresabschlusses) dividendenberechtigten                  
Grundkapital in Höhe von € 466.000.000,-, eingeteilt in 466.000.000            
Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien                      
- und damit die Dividendensumme - kann sich bis zum Zeitpunkt der              
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns verringern.             
In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat ein entsprechend             
angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet,              
der unverändert eine Ausschüttung von € 1,15 je dividendenberechtigter         
Stückaktie vorsieht und bei dem sich der Gewinnvortrag                         
entsprechend erhöht.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das  
Geschäftsjahr 2020                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
Die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstandes werden für     
diesen Zeitraum entlastet.                                                     
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für  
das Geschäftsjahr 2020                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
Die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates werden     
für diesen Zeitraum entlastet.                                                 
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des           
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des                   
Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses    
und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2021 gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr.    
2 des Wertpapierhandelsgesetzes ('Halbjahresfinanzbericht') und zusätzlicher   
unterjähriger Finanzinformationen gemäß § 115 Abs. 7 des                       
Wertpapierhandelsgesetzes                                                      
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des       
Prüfungsausschusses, vor zu beschließen:                                       
                                                                               
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr        
2021,                                                                          
                                                                               
b) zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten          
Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 des    
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zum Stichtag 30. Juni 2021 sowie              
                                                                               
c) zum Abschlussprüfer für eine etwaige Durchsicht des verkürzten              
Abschlusses                                                                    
und des Zwischenlageberichts gemäß § 115 Abs. 7 WpHG von zusätzlichen          
unterjährigen Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2021 und 2022 bis zur       
nächsten ordentlichen Hauptversammlung                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bestellt.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses - einschließlich seiner          
Präferenz im Rahmen der Ausschreibung der Abschlussprüfung                     
zugunsten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als             
Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss                       
für das Geschäftsjahr 2021 - als auch der Vorschlag des Aufsichtsrates sind    
frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch                              
Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im       
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers                     
oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der            
Abschlussprüfung beschränkt hätten.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat gegenüber dem         
Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen,                 
persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und        
Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und                             
seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer            
Unabhängigkeit begründen können.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat                               
                                                                               
Mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2021   
haben die Herren Dr. Siegfried Luther und Peter Spuhler, beide                 
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, ihr Mandat niedergelegt.               
Ersatzmitglieder für Herrn Dr. Luther und Herrn Spuhler wurden nicht           
gewählt. Daher ist die Neuwahl von zwei Anteilseignervertretern                
erforderlich. Nach § 8 Abs. 5 der Satzung erfolgt in einem solchen Fall die    
Wahl eines Nachfolgers für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden            
Mitglieds, soweit keine kürzere Amtszeit bestimmt wird.                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des                      
Nominierungsausschusses, vor, folgende Personen als Vertreter der              
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen (wobei die Wahl jeweils als        
Einzelwahl erfolgen soll):                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Herrn Werner Fuhrmann, Gronau, ehemaliges Mitglied des Executive            
Committee                                                                      
der AkzoNobel N.V., für den mit der Beendigung der Hauptversammlung am 2.      
Juni 2021 ausscheidenden Herrn Dr. Siegfried Luther für dessen verbleibende    
Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die      
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der            
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.                                   
                                                                               
b) Herrn Cedrik Neike, Berlin, Mitglied des Vorstandes der Siemens             
Aktiengesellschaft und CEO der Geschäftseinheit Digital Industries, für den    
mit der Beendigung der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 ausscheidenden Herrn   
Peter Spuhler für dessen verbleibende Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung   
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022       
beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl        
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Werner Fuhrmann:                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Keine                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Kemira Oyi, Helsinki, Finnland                                               
                                                                               
* Ten Brinke Gruppe B.V, Varsseveld, Niederlande                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß Empfehlung C.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sollen    
Aufsichtsratsmitglieder, die keinem Vorstand einer                             
börsennotierten Gesellschaft angehören, nicht mehr als fünf                    
Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften         
innehaben. Mit der Wahl von Herrn Fuhrmann in den Aufsichtsrat wird diese      
Empfehlung eingehalten.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl        
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Cedrik Neike:                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Keine                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Atos SE, Bezons, Frankreich                                                  
                                                                               
* Siemens France Holding S.A., Saint-Denis, Frankreich                         
                                                                               
* Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Wien, Österreich                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß Empfehlung C.5 DCGK sollen Aufsichtsratsmitglieder, die dem Vorstand     
einer börsennotierten Gesellschaft angehören, nicht                            
mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten          
Gesellschaften innehaben. Mit der Wahl von Herrn Neike                         
in den Aufsichtsrat wird diese Empfehlung eingehalten, da er mit dem Mandat    
bei der Atos SE bislang lediglich ein Mandat außerhalb                         
des Siemens-Konzerns wahrnimmt.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG:                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Evonik Industries AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101    
Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz                                  
1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner   
und der Arbeitnehmer zusammen.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG schreibt vor,      
dass der Aufsichtsrat zu jeweils mindestens 30 Prozent                         
aus Frauen und Männern bestehen muss. Für die Evonik Industries AG bedeutet    
dies, dass jeweils mindestens 6 Sitze von Frauen                               
und Männern besetzt sein müssen. Das Gesetz sieht in § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG   
die Möglichkeit vor, dass die Anteilseigner-                                   
oder die Arbeitnehmerseite der im Gesetz als Regelfall vorgesehenen            
Gesamterfüllung der gesetzlichen Quote für die geschlechtergerechte            
Zusammensetzung des Aufsichtsrates widerspricht, mit der Folge, dass jede      
Bank für sich bezogen auf die jeweilige Bank die                               
quotengerechte Zusammensetzung sicherstellen muss. Ein solcher Widerspruch     
ist im Aufsichtsrat der Evonik Industries AG bislang                           
nicht erklärt worden. Keine der beiden Bänke beabsichtigt, dies im Hinblick    
auf die anstehenden Wahlen zum Aufsichtsrat zu                                 
tun. Der Aufsichtsrat strebt stattdessen die quotengerechte Besetzung des      
Aufsichtsrates im Wege der Gesamterfüllung an. Derzeit                         
gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner drei Frauen und sieben   
Männer und auf Seiten der Arbeitnehmer - unter                                 
Berücksichtigung der gerichtlichen Ersatzbestellung von Herrn Gerhard          
Ribbeheger mit Wirkung zum 1. April 2021 gemäß § 104                           
AktG für Frau Anke Strüber-Hummelt, die zum 31. März 2021 aus dem              
Aufsichtsrat ausgeschieden ist - drei Frauen und sieben                        
Männer an. Mit der Wahl sowohl von Herrn Fuhrmann als auch von Herrn Neike     
bleibt das Mindestanteilsgebot somit gewahrt.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß Empfehlung C.13 DCGK wird zudem auf das Folgende hingewiesen: Nach       
Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen keine für                             
die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgeblichen persönlichen oder       
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Fuhrmann                             
bzw. Herrn Neike einerseits und den Gesellschaften des Evonik-Konzerns, den    
Organen der Evonik Industries AG oder einem direkt                             
oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Evonik     
Industries AG beteiligten Aktionär andererseits.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Fuhrmann und Herr Neike sind damit jeweils auch unabhängig im Sinne der   
Empfehlungen C.6 bis C.9 DCGK.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Angaben zu den Kandidaten finden sich in den als Zusatzinformationen    
zu Tagesordnungspunkt 6 beigefügten Lebensläufen                               
(S. 13 f.).                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aus dem Aufsichtsrat rückt Herr Michael Rüdiger für den ausscheidenden Herrn   
Dr. Luther in das Amt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses                 
ab dem 3. Juni 2021 ein. Er erfüllt zugleich die Voraussetzungen des § 100     
Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.4 DCGK als unabhängiges                       
Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung. Zusätzlich erfüllt   
Frau Angela Titzrath, ebenfalls Mitglied des                                   
Prüfungsausschusses, die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG und der         
Empfehlung D.4 DCGK als unabhängiges Mitglied mit Sachverstand                 
auf dem Gebiet Abschlussprüfung.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre                       
                                                                               
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVMG1 hat der Vorstand mit Zustimmung des            
Aufsichtsrates entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische           
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der            
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung          
abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung,        
insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation, abgeben. Die       
Hauptversammlung findet unter physischer Präsenz des Versammlungsleiters       
und Mitgliedern des Vorstandes, der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft      
und weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates sowie eines mit der                
Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in der                  
Verwaltungszentrale der Evonik Industries AG, Rellinghauser Straße 1 - 11,     
45128 Essen (Haus 5, Großer Saal), statt.                                      
                                                                               
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle          
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVMG führt zu Modifikationen in den         
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die         
Hauptversammlung wird für Aktionäre vollständig in Bild und Ton über           
unseren passwortgeschützten Online-Service unter der Internetadresse           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik-de/hv-services                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übertragen. Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des                    
Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 2. Juni 2021                  
ab circa 10.00 Uhr (MESZ) werden live unter der Internetadresse                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik-de/hv-services                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übertragen. Sie stehen auch nach der Hauptversammlung unter der genannten      
Internetadresse als Aufzeichnung zur Verfügung.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird auch über elektronische             
Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung ermöglicht.                
Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation    
eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht über                              
elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung ausgeübt     
haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation                         
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten die Aktionäre auch in diesem Jahr um besondere Beachtung der        
nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung,                     
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,         
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung                           
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, 570) in der              
Änderungsfassung durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren                       
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung                
pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,            
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht (BGBl. I 2020,       
3328 ff.) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur                             
Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-       
und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen                             
der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, 2258)                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts                            
                                                                               
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 18 Abs. 1    
der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister             
eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
spätestens bis Mittwoch, den 26. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ),                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer     
Sprache unter der nachfolgenden Adresse                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Evonik Industries AG                                                           
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
Postfach 57 03 64                                                              
                                                                               
22772 Hamburg                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Telefax-Nummer: +49 (0)89 20 70 37 95 1                                        
                                                                               
E-Mail-Adresse: hv-service.evonik@adeus.de                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service gemäß dem dafür      
vorgesehenen Verfahren unter der Internetadresse                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hv-services                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist jeweils der Zugang der Anmeldung    
maßgeblich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Anmeldung unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service ist     
neben der Aktionärsnummer ein persönliches Zugangspasswort                     
erforderlich. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand    
der Einladung zur Hauptversammlung registriert                                 
haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre            
Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst                    
gewähltes Zugangspasswort verwenden. Den übrigen Aktionären wird, sofern       
ihre Eintragung im Aktienregister vor dem Beginn                               
des Mittwochs, den 12. Mai 2021, erfolgt ist, mit der Einladung zur            
Hauptversammlung ein Zugangspasswort übersandt. Das für                        
die Anmeldung unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service             
vorgesehene Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung                        
des Aktionärs im Aktienregister vor dem Beginn des Mittwochs, den 12. Mai      
2021, erfolgt ist. Der passwortgeschützte Online-Service                       
steht ab Donnerstag, den 6. Mai 2021, zur Verfügung. Weitere Informationen     
zu dem Verfahren der Anmeldung unter Nutzung des                               
passwortgeschützten Online-Service finden sich unter der vorgenannten          
Internetadresse.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als           
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen                    
ist. Das Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als       
Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung                    
besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung    
zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung                    
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus                   
abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit                   
von Donnerstag, den 27. Mai 2021, bis zum Tag der Hauptversammlung, also       
bis Mittwoch, den 2. Juni 2021, (je einschließlich)                            
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der     
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der                                
Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Mittwoch, den      
26. Mai 2021 (so genanntes Technical Record Date).                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von     
§ 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige                            
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen dürfen das              
Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als                      
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund        
einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser                             
Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. Gemäß § 67a Abs. 4 AktG ist            
Intermediär eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung                   
oder der Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von Depotkonten für      
Aktionäre oder andere Personen erbringt, wenn die                              
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die     
ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen                             
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den               
Europäischen Wirtschaftsraum haben. Der Begriff Intermediär                    
umfasst demzufolge insbesondere Kreditinstitute im Sinne von Art. 4 Abs. 1     
Nr. 1 der sogenannten Kapitaladäquanzverordnung                                
(Verordnung (EU) Nr. 575/2013).                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Möglichkeit der Bevollmächtigung, Formulare                                 
                                                                               
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen                    
Bevollmächtigten - zum Beispiel durch einen Intermediär wie namentlich ein     
Kreditinstitut,                                                                
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a        
Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG, einen von der Gesellschaft benannten          
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl - ausüben zu           
lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung (siehe oben      
unter                                                                          
Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts)) erforderlich.     
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der              
Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen. Zur       
Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu                 
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.            
                                                                               
Der Bevollmächtigte kann, soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber oder     
der Bevollmächtigte Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten vorsieht,     
das Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, wie es der Aktionär selbst       
könnte.                                                                        
                                                                               
Weder vom Gesetz noch von der Satzung noch sonst seitens der Gesellschaft      
wird für die Erteilung der Vollmacht die Nutzung bestimmter Formulare          
verlangt. Jedoch bitten wir im Interesse einer reibungslosen Abwicklung,       
bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung gegenüber der              
Gesellschaft                                                                   
erfolgen, stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Formulare, die    
                                                                               
zu einer bereits im Rahmen des Anmeldevorgangs erfolgenden                     
Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden den Aktionären mit         
Übermittlung der Einladung zur Hauptversammlung zugänglich gemacht. Den        
Aktionären wird dabei namentlich ein Anmelde- und Vollmachtsformular           
zugänglich gemacht, das unter anderem im Rahmen von nachfolgendem              
Buchstaben b) bzw. d) zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der     
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann. Der         
passwortgeschützte Online-Service beinhaltet (Bildschirm-)Formulare, über      
die unter anderem im                                                           
Rahmen von nachfolgendem Buchstaben b) bzw. d) bereits mit der Anmeldung,      
aber auch zu einem späteren Zeitpunkt in den dort vorgesehenen Fällen          
Vollmacht und gegebenenfalls auch Weisungen an die von der Gesellschaft        
benannten Stimmrechtsvertreter erteilt werden können. Ergänzend findet sich    
                                                                               
im Internet ein Formular, das für die Vollmachts- und gegebenenfalls           
Weisungserteilung verwendet werden kann (siehe hierzu nachfolgend unter        
Ziffer 7).                                                                     
                                                                               
b) Form der Vollmacht                                                          
                                                                               
Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG    
                                                                               
unterliegt (also wenn die Vollmacht nicht (i) einem Intermediär, (ii) einer    
                                                                               
Aktionärsvereinigung, (iii) einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a       
Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder (iv) einer diesen nach § 135 Abs. 8       
AktG gleichgestellten Person erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht      
auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt), gilt:       
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung                                                               
gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der         
Textform (§ 126b BGB). Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder deren          
Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann diese        
unter der oben in Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Ausübung des               
Stimmrechts) genannten Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse         
abgegeben werden. Die Erteilung der Vollmacht bzw. ihr Widerruf ist unter      
Nutzung des passwortgeschützten Online-Service ebenfalls möglich. Bei einer    
                                                                               
Übermittlung per E-Mail ist gewährleistet, dass als Anlage zu einer E-Mail     
(unbeschadet der Möglichkeit, die Vollmacht unmittelbar in einer E-Mail zu     
erteilen) Dokumente in den Formaten 'Word', 'PDF', 'JPG', 'TXT' und 'TIF'      
Berücksichtigung finden können. Die per E-Mail übermittelte Vollmacht kann     
der Anmeldung nur dann eindeutig zugeordnet werden, wenn der E-Mail (bzw.      
deren Anhang) entweder Name, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs oder       
die Aktionärsnummer zu entnehmen ist. Für die Bevollmächtigung der von der     
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die unter nachfolgendem     
Buchstaben d) beschriebenen Besonderheiten.                                    
                                                                               
c) Besonderheiten bei der Erteilung einer Vollmacht im Anwendungsbereich       
des §                                                                          
135 AktG                                                                       
                                                                               
Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des §     
135 AktG unterliegt (also für den Fall, dass (i) einem Intermediär, (ii)       
einer Aktionärsvereinigung, (iii) einem Stimmrechtsberater im Sinne von §      
134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder (iv) einer diesen nach § 135 Abs.    
                                                                               
8 AktG gleichgestellten Person Vollmacht erteilt wird, oder sonst die          
Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt),      
wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform (§ 126b BGB) verlangt noch    
                                                                               
enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Deshalb können    
                                                                               
die Intermediäre, die Aktionärsvereinigungen, die Stimmrechtsberater im        
Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und die diesen nach § 135     
Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen für ihre Bevollmächtigung Formen         
vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden     
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen           
müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird         
hingewiesen.                                                                   
                                                                               
Die Aktionäre haben insbesondere die Möglichkeit, einem Intermediär, einer     
Aktionärsvereinigung oder einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs.    
                                                                               
1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG            
gleichgestellten Personen - unter Nutzung eines über die oben genannte         
Internetadresse                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik-de/hv-services                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglichen passwortgeschützten Online-Service Vollmacht und, wenn            
gewünscht, Weisungen zu erteilen. Voraussetzung hierfür                        
ist die Teilnahme des betreffenden Intermediärs, der betreffenden              
Aktionärsvereinigung bzw. des betreffenden Stimmrechtsberaters                 
im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder der diesen nach §     
135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person an diesem                              
Online-Service. Für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service ist     
neben der Aktionärsnummer ein Zugangspasswort erforderlich.                    
Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung    
                                                                               
zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten                               
mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und        
müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes                              
Zugangspasswort verwenden. Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre            
Eintragung im Aktienregister vor dem Beginn des Mittwochs,                     
den 12. Mai 2021, erfolgt ist, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein      
Zugangspasswort übersandt, das auch für diesen Online-Service                  
verwendet werden kann. Das für die Nutzung des passwortgeschützten             
Online-Service vorgesehene Verfahren setzt voraus, dass                        
die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister vor dem Beginn des              
Mittwochs, den 12. Mai 2021, erfolgt ist. Der passwortgeschützte               
Online-Service steht ab Donnerstag, den 6. Mai 2021, zur Verfügung.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter                          
                                                                               
Die Hinweise in vorstehendem Buchstaben a) gelten mit folgenden                
Besonderheiten auch für den Fall einer Bevollmächtigung der von der            
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter: Wenn die von der Gesellschaft     
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, werden diese das         
Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt.      
Dabei sind nur Weisungen zu vor der Hauptversammlung seitens der               
Gesellschaft bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung, jedoch      
einschließlich eines etwaigen in der Hauptversammlung entsprechend der         
Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags sowie zu vor der        
Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer      
Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG      
oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachten                        
Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. Die von der Gesellschaft          
benannten                                                                      
Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen    
                                                                               
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. Vollmachten und Weisungen an       
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind, wenn sie per     
Post                                                                           
an die in Ziffer 2 genannte Adresse, per Telefax an die in Ziffer 2            
genannte Telefax-Nummer, oder per E-Mail an die in Ziffer 2 genannte           
E-Mail-Adresse                                                                 
übermittelt werden, der Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Dienstag,      
den 1. Juni 2021 (24.00 Uhr MESZ), zu übermitteln (Eingang bei der             
Gesellschaft). Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum Ablauf des        
Mittwochs, den 26. Mai 2021 (24.00 Uhr MESZ), ist die Erteilung von            
Vollmacht und Weisungen über den passwortgeschützten Online-Service gemäß      
dem dafür vorgesehenen Verfahren auch noch am Tag der Hauptversammlung, und    
                                                                               
zwar bis unmittelbar vor der ausdrücklichen Schließung der Abstimmung durch    
                                                                               
den Versammlungsleiter während der Hauptversammlung möglich; der               
Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen.                          
                                                                               
Entsprechendes gilt für die Änderung bereits erteilter Weisungen bzw. den      
Widerruf der Vollmacht.                                                        
                                                                               
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden von einer       
ihnen erteilten Vollmacht insoweit keinen Gebrauch machen und die              
betreffenden Aktien nicht vertreten, als der Aktionär oder ein von diesem      
Bevollmächtigter für die betreffenden Aktien das Stimmrecht später per         
Briefwahl ausübt.                                                              
                                                                               
e) Nachweis der Bevollmächtigung                                               
                                                                               
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist     
ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird        
hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten          
erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung             
verlangen, soweit sich nicht - das betrifft den Fall von vorstehendem          
Buchstaben c) - aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Der Nachweis einer        
erteilten Bevollmächtigung kann etwa dadurch geführt werden, dass der          
Nachweis der Bevollmächtigung (durch den Aktionär oder den                     
Bevollmächtigten) der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung            
übermittelt wird. Die                                                          
Übermittlung kann an die in Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Ausübung des     
Stimmrechts) angegebene Postadresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Für eine     
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung (durch den Aktionär oder      
den Bevollmächtigten) bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG folgenden      
Weg elektronischer Kommunikation an: Der Nachweis über die Bestellung eines    
                                                                               
Bevollmächtigten kann der Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse        
hv-service.evonik@adeus.de übermittelt werden. Dabei ist gewährleistet,        
dass als Anlage zu einer E-Mail (unbeschadet der Möglichkeit, eine             
vorhandene                                                                     
E-Mail weiterzuleiten) Dokumente in den Formaten 'Word', 'PDF', 'JPG',         
'TXT' und 'TIF' Berücksichtigung finden können. Der per E-Mail übermittelte    
                                                                               
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Anmeldung nur dann eindeutig            
zugeordnet werden, wenn ihm bzw. der E-Mail entweder Name, Geburtsdatum und    
                                                                               
Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer zu entnehmen ist. Von dem       
Vorstehenden unberührt bleibt, dass vollmachtsrelevante Erklärungen            
(Erteilung, Widerruf), wenn sie gegenüber der Gesellschaft erfolgen, und       
Nachweise gegenüber der Gesellschaft, insbesondere an die für die Anmeldung    
                                                                               
angegebene Postadresse bzw. Telefax-Nummer, übermittelt werden können. Der     
Nachweis der Bevollmächtigung sollte aus organisatorischen Gründen bis zum     
Ablauf des Dienstags, den 1. Juni 2021 (24.00 Uhr MESZ), bei der               
Gesellschaft eingegangen sein.                                                 
                                                                               
f) Mehrere Bevollmächtigte                                                     
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft     
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl                               
                                                                               
Aktionäre haben, sofern die unter 'Voraussetzungen für die Ausübung des        
Stimmrechts' genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit,          
schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ihre Stimmen             
abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Die per      
schriftlicher Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen spätestens am Dienstag,     
den 1. Juni 2021 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft per Post an die in     
Ziffer 2 genannte Adresse, per Telefax an die in Ziffer 2 genannte             
Telefax-Nummer, oder per E-Mail an die in Ziffer 2 genannte E-Mail-Adresse     
zugegangen sein. Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann auch elektronisch        
über den passwortgeschützten Online-Service unter Nutzung des dort             
enthaltenen (Bildschirm-)Formulars erfolgen. Vorausgesetzt, die notwendige     
Anmeldung ist bis zum Mittwoch, den 26. Mai 2021 (24.00 Uhr MESZ), erfolgt,    
ist die Stimmabgabe über den passwortgeschützten Online-Service auch noch      
am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis unmittelbar vor der                  
ausdrücklichen Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter          
während der Hauptversammlung möglich; der Versammlungsleiter wird              
rechtzeitig darauf hinweisen.                                                  
                                                                               
Entsprechendes gilt für die Änderung und den Widerruf der Stimmabgabe durch    
Briefwahl.                                                                     
                                                                               
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und                  
Stimmrechtsberater gemäß § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG sowie          
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der        
Briefwahl bedienen.                                                            
                                                                               
5. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,   
131 Abs. 1 AktG                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG                     
                                                                               
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den           
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von €            
500.000,- erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), verlangen, dass     
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem      
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.    
                                                                               
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten      
und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 2. Mai 2021 (24.00 Uhr    
                                                                               
MESZ), zugehen. Es kann wie folgt adressiert werden:                           
                                                                               
Evonik Industries AG                                                           
Vorstand                                                                       
Rellinghauser Straße 1-11                                                      
45128 Essen                                                                    
                                                                               
Gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller          
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des    
                                                                               
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur             
Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten; § 121 Abs. 7 AktG ist      
entsprechend anzuwenden. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden gemäß     
§ 70 AktG angerechnet.                                                         
                                                                               
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht       
bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem    
                                                                               
Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen      
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden     
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union              
verbreiten. Etwaige, nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der         
Gesellschaft eingehende, bekanntzumachende Tagesordnungsergänzungsverlangen    
                                                                               
werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über      
die Internetadresse                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG       
                                                                               
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127     
AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung, die     
allerdings zumindest für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer      
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
spätestens bis Dienstag, den 18. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ),                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter der Adresse                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Evonik Industries AG                                                           
                                                                               
Recht, Compliance & Revision, IP Management                                    
                                                                               
Rellinghauser Straße 1-11                                                      
                                                                               
45128 Essen                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder per Telefax unter der Nummer +49 (0)201 177-2206                          
                                                                               
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv-gegenantraege@evonik.com           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft      
zur Zugänglichmachung nach § 126 AktG bzw. § 127                               
AktG erfüllt sind. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die        
nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind,                          
gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder     
den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß                        
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, § 1 Abs. 2 Satz 3         
COVMG.                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Auskunftsrecht im Wege der elektronischen Kommunikation                     
                                                                               
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 AktG ist im Falle einer            
virtuellen Hauptversammlung eingeschränkt. Gemäß § 1 Abs. 2 COVMG wird den     
Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation             
eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen      
Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen      
sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,      
wie er Fragen beantwortet. Die Fragen sind in deutscher Sprache abzufassen.    
                                                                               
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.                           
                                                                               
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen spätestens       
bis Montag, den 31. Mai 2021 (24.00 Uhr MESZ), unter Nutzung des               
passwortgeschützten Online-Service unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hv-services                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen. Es ist vorgesehen, die      
Fragesteller im Rahmen der Beantwortung der Fragen                             
namentlich zu benennen, sofern die Fragesteller der namentlichen Nennung       
nicht bei Einreichung der Fragen ausdrücklich widersprechen.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Weitergehende Erläuterungen                                                 
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere         
Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen                  
hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung          
                                                                               
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung     
wird Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen                 
Kommunikation (also per Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung ausgeübt      
haben, die Möglichkeit eingeräumt, vom Beginn bis zum Ende der                 
Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu          
Protokoll des Notars zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind unter         
Nutzung des passwortgeschützten Online-Service unter                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hv-services                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Der Notar erhält          
etwaige Widersprüche über den passwortgeschützten Online-Service.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach §     
124a AktG                                                                      
                                                                               
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1    
kein Beschluss gefasst werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu     
machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im         
Zeitpunkt der Einberufung, ein Formular, das für die Erteilung einer           
Stimmrechtsvollmacht und gegebenenfalls zur Weisungserteilung verwendet        
werden kann, sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des §     
122 Abs. 2 AktG sind über die Internetadresse                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Die Einberufung mit der vollständigen Tagesordnung und den         
Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat                             
wurde am Donnerstag, den 15. April 2021, im Bundesanzeiger bekanntgemacht      
und zudem solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,                      
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der       
gesamten Europäischen Union verbreiten.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der oben      
genannten Internetadresse bekannt gegeben. Dort                                
finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die             
Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende                    
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet                      
                                                                               
Alle Aktionäre der Evonik Industries AG und die interessierte                  
Öffentlichkeit können die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des          
Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am Mittwoch, den 2. Juni         
2021, ab circa 10.00 Uhr (MESZ) live unter der Internetadresse                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- und Tonübertragung der             
Hauptversammlung für die interessierte Öffentlichkeit erfolgt                  
nicht. Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des                         
Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung unter der          
genannten Internetadresse als Aufzeichnung zur Verfügung.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem         
Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der            
Hauptversammlung 466.000.000 (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2     
WpHG).                                                                         
                                                                               
10. Hinweis zum Datenschutz                                                    
                                                                               
Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme                
Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren                 
Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung             
personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle        
zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise sind unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.evonik.de/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Essen, im April 2021                                                           
                                                                               
                                                                               
Evonik Industries AG                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
Zusatzinformationen zu Tagesordnungspunkt 6                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Werner Fuhrmann                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ehemaliges Mitglied des Executive Committee von Akzo Nobel N.V.                
                                                                               
12. März 1953 in Ellenz geboren                                                
                                                                               
Nationalität: deutsch                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  AUSBILDUNG                                                                   
                                                                               
1973-1979 Studium der Volkswirtschaft an der Johannes Gutenberg Universität    
Mainz; Abschluss: Diplom Volkswirt                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
  BERUFLICHE STATIONEN                                                         
                                                                               
1979-1984 Interne Revision, ENKA AG, Wuppertal und Asheville, North Carolina,  
USA                                                                            
                                                                               
1985-1990 Leiter Planung und Analyse sowie des Berichtswesens, ENKA AG,        
Wuppertal                                                                      
                                                                               
1991-1992 Controller Salt & Basic Chemicals Division, Akzo Nobel N.V., Hengelo,
Niederlande                                                                    
                                                                               
1993-1999 Controller Chemicals Division, Akzo Nobel N.V., Arnheim, Niederlande 
                                                                               
2000-2004 General Manager Chelates & Sulfur Products, Akzo Nobel N.V.,         
Amersfoort, Niederlande                                                        
                                                                               
2005-2010 General Manager der Business Unit Industrial Chemicals, Akzo Nobel   
N.V., Amersfoort, Niederlande                                                  
                                                                               
2011-2013 Mitglied des Executive Committee Akzo Nobel N.V., Amsterdam,         
Niederlande Zuständigkeiten: Einkauf und Supply Chain Management               
                                                                               
2012-2018 Mitglied des Executive Committee Akzo Nobel N.V., Amsterdam,         
Niederlande Zuständigkeiten: Chemicals                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
  MITGLIEDSCHAFTEN                                                             
                                                                               
a) ./.                                                                         
                                                                               
b) Kemira Oyi, Helsinki, Finnland                                              
Ten Brinke B.V., Varsseveld, Niederlande                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Mitgliedschaft in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5  
AktG                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Cedrik Neike                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitglied des Vorstandes der Siemens Aktiengesellschaft und CEO der             
Geschäftseinheit Digital Industries                                            
                                                                               
7. März 1973 in Berlin geboren                                                 
                                                                               
Nationalität: deutsch/französisch                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  AUSBILDUNG                                                                   
                                                                               
1991-1993 Ausbildung zum Industriekaufmann bei der Siemens Aktiengesellschaft, 
Berlin                                                                         
                                                                               
1993-1996 Bachelor (Honors) in Engineering mit Schwerpunkt Business Finance am 
University College London und der London School of Economics,                  
Großbritannien                                                                 
                                                                               
1996-2000 MBA Studium an der INSEAD Business School, Frankreich                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
  BERUFLICHE STATIONEN                                                         
                                                                               
1997-2001 Produktlinien-Manager, Mobiles Internet, Siemens Aktiengesellschaft, 
Berlin                                                                         
                                                                               
2001-2004 Market Development Manager für Europa, Mobiles Internet, Cisco       
Systems GmbH, Berlin                                                           
                                                                               
2004-2008 Director für die Bereiche Engineering und Systementwicklung, Cisco   
Systems Inc, New York/New York und San Jose/Kalifornien, USA                   
                                                                               
2008-2017 Vice President des Servicevertriebes für Europa, Mittlerer Osten,    
Afrika und Russland Senior Vice President, Global Service Provider,            
Service weltweit Senior Vice President, Global Service Provider,               
Vertrieb für Europa, Mittlerer Osten, Afrika, Russland und Asien               
Pazifik, Cisco Systems GmbH, Berlin                                            
                                                                               
Seit 2017 Mitglied des Vorstandes der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin       
Zuständigkeiten: Siemens Advanta, IT und Cybersecurity                         
                                                                               
2019-2020 CEO der Geschäftseinheit Smart Infrastructure, Siemens               
Aktiengesellschaft, Berlin                                                     
                                                                               
Seit 2020 CEO der Geschäftseinheit Digital Industries, Siemens                 
Aktiengesellschaft, Berlin                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
  MITGLIEDSCHAFTEN                                                             
                                                                               
a) ./.                                                                         
                                                                               
b) Atos SE, Bezons, Frankreich Siemens France Holding S.A., Saint-Denis,       
Frankreich                                                                     
Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Wien, Österreich                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Mitgliedschaft in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5  
AktG                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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15.04.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                      

Unternehmen: Evonik Industries AG         

             Rellinghauser Str. 1-11      

             45128 Essen                  

             Deutschland                  

E-Mail:      investor-relations@evonik.com

Internet:    http://www.evonik.com        

ISIN:        DE000EVNK013                 

WKN:         EVNK01                       







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1185363  15.04.2021