Newsticker

EQS-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am

21.05.2021 in www.sglcarbon.com/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am          
21.05.2021 in www.sglcarbon.com/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
08.04.2021 / 15:07                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
SGL CARBON SE Wiesbaden                                                        
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
- WKN 723530 -                                                                 
                                                                               
- ISIN DE0007235301 -                                                          
                                                                               
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der                       
am Freitag, dem 21. Mai 2021, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ 
                                                                               
(= 8:00 Uhr koordinierte Weltzeit - UTC)                                       
                                                                               
stattfindenden                                                                 
                                                                               
ordentlichen Hauptversammlung                                                  
eingeladen.                                                                    
                                                                               
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten                                      
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die       
Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten                           
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) erfolgt im Wege       
elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der im                               
Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise'      
abgedruckten Bestimmungen und Erläuterungen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des      
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte der     
SGL Carbon SE sowie des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2020, des       
Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a,    
315a des Handelsgesetzbuchs (HGB).                                             
                                                                               
Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 durch die Hauptversammlung       
erfolgt nicht. Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 24. März 2021 den     
vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. Dezember    
2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz         
(AktG) festgestellt. Auch der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat in       
seiner Sitzung am 24. März 2021 gebilligt. Die vorstehend genannten            
Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich vorzulegen und         
dienen der Unterrichtung.                                                      
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der       
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.                                       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum     
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der   
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.                                       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen          
Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                               
                                                                               
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten      
unterjähriger Finanzinformationen.                                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des                     
Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,        
Berlin,                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und zum Konzernabschlussprüfer für    
das Geschäftsjahr 2021,                                                        
                                                                               
b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und   
                                                                               
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste      
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2021 zum Prüfer für eine solche prüferische        
Durchsicht, sowie                                                              
                                                                               
c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen   
                                                                               
Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und 117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr   
2021 sowie für das Geschäftsjahr 2022, soweit diese unterjährigen              
Finanzinformationen vor der ordentlichen Hauptversammlung 2022 erstellt        
werden, zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu bestellen.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von              
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine                    
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6     
der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt                             
wurde.                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals in § 3 Absatz 7  
der Satzung und entsprechende Satzungsänderung.                                
                                                                               
Das Bedingte Kapital gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung, das von der               
Hauptversammlung am 30. April 2004 in Höhe von Euro 4.096.000,00 beschlossen   
wurde und sich durch die Ausübung von Aktienwertsteigerungsrechten (Stock      
Appreciation Rights, SARs) auf einen heutigen Betrag von Euro 763.202,56       
reduziert hat, diente der Gewährung von Aktien unter einem früheren            
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Die in diesem                                 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ausgegebenen SARs können heute aufgrund        
Zeitablaufs nicht mehr ausgeübt werden. Daher ist auch die weitere Ausgabe     
von Aktien aus diesem Bedingten Kapital in § 3 Absatz 7 der Satzung nicht      
mehr möglich. Dementsprechend soll das noch verbliebene und jetzt              
funktionslose Bedingte Kapital nach § 3 Absatz 7 der Satzung vollständig       
aufgehoben werden.                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Das von der Hauptversammlung am 30. April 2004 beschlossene Bedingte         
Kapital                                                                        
gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung wird aufgehoben. § 3 Absatz 7 der Satzung       
wird ersatzlos gestrichen.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015 in § 3      
Absatz 11 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung.                      
                                                                               
Das Bedingte Kapital 2015 gemäß § 3 Absatz 11 der Satzung, das von der         
Hauptversammlung am 30. April 2015 in Höhe von Euro 25.600.000,00              
beschlossen wurde, diente der Gewährung von Wandlungsrechten für die           
Gläubiger der von der Gesellschaft im September 2015 begebenen Wandelanleihe   
(ISIN DE000A168YY5). Da diese Wandelanleihe 2019 vollständig zurückgezahlt     
wurde, können daraus keine Wandlungsrechte mehr ausgeübt werden. Eine          
Ausgabe weiterer Options- und /oder Wandelanleihen aufgrund der Ermächtigung   
der Hauptversammlung vom 30. April 2015 ist wegen Zeitablaufs nicht mehr       
möglich. Dementsprechend soll das verbliebene und jetzt funktionslose          
Bedingte Kapital 2015 vollständig aufgehoben werden.                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Das von der Hauptversammlung am 30. April 2015 beschlossene Bedingte         
Kapital                                                                        
2015 gemäß § 3 Absatz 11 der Satzung wird aufgehoben. § 3 Absatz 11 der        
Satzung wird ersatzlos gestrichen.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Änderung von § 15 der Satzung.                                              
                                                                               
Die Satzung soll künftig den Vorstand ermächtigen, eine sogenannte             
Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zuzulassen. Dadurch     
wird Flexibilität geschaffen, um auch nach Überwindung der COVID-19-Pandemie   
virtuelle Elemente einzusetzen und so die Ausübung der Aktionärs- und          
Teilnahmerechte zu erleichtern. Es ist damit aber keine rein virtuelle         
Hauptversammlung verbunden. Vielmehr setzt die Satzung weiterhin eine          
Präsenzveranstaltung voraus, die dann um virtuelle Elemente angereichert       
werden könnte und in diesem Fall für Aktionäre zusätzliche Möglichkeiten       
schafft.                                                                       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:              
                                                                               
In § 15 der Satzung wird der folgende Absatz 3 neu hinzugefügt:                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'(3) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der         
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen             
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz      
oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.'           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
Weitere Angaben und Hinweise                                                   
                                                                               
Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Folgende Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an im   
Internet unter                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
zugänglich:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Jahresabschluss SGL Carbon SE, Konzernabschluss der SGL Carbon, Lagebericht  
der SGL Carbon SE sowie Konzernlagebericht der SGL Carbon, Bericht des         
Aufsichtsrats, Bericht zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des                  
Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2020                         
                                                                               
* Satzung der Gesellschaft                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Unter genannter Internetadresse sind ferner die sonstigen Informationen nach § 
124a AktG zugänglich.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktien und Stimmrechte                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung der               
Hauptversammlung eingeteilt in 122.341.478 auf den Inhaber                     
lautende Aktien (Stückaktien). Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme.   
Die Gesellschaft hält davon 70.501 eigene Aktien,                              
aus denen ihr keine Rechte zustehen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnahme an der Hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die nach näherer Maßgabe der im Folgenden abgedruckten Bestimmungen 
und Erläuterungen an der virtuellen Hauptversammlung                           
teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich - persönlich oder   
durch Bevollmächtigte - vor der Versammlung anmelden.                          
Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung  
(den Tag der Hauptversammlung und des Zugangs                                  
nicht mitgerechnet), das ist der 14. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ = 22:00 Uhr UTC),
zugehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre müssen zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der              
Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist ein in Textform erstellter               
Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3   
AktG ausreichend. Der Nachweis muss der Gesellschaft                           
mindestens sechs Tage vor der Versammlung (den Tag der Hauptversammlung und des
Zugangs nicht mitgerechnet), d.h. bis zum                                      
14. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ = 22:00 Uhr UTC), zugehen. Der Nachweis des       
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.                               
Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 30. April 2021 (00:00   
Uhr MESZ), beziehen.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind zu übermitteln an:     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SGL Carbon SE                                                                  
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 33                                            
                                                                               
E-Mail: anmeldung@better-orange.de                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des              
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Gesellschaft                     
Stimmrechtskarten für die Hauptversammlung zugesandt.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bedeutung des Nachweisstichtags                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die     
Teilnahme an der (virtuellen) Hauptversammlung                                 
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des        
Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft                    
kann daher die Teilnahme an der (virtuellen) Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts verweigern, wenn der Nachweis                                  
nicht oder nicht fristgemäß erbracht wird. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes                             
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des         
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die                          
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des  
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das                                 
heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine          
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und                            
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe  
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,                                
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär   
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer     
Bevollmächtigten                                                               
                                                                               
                                                                               
Aufgrund der andauernden Gesundheitsrisiken durch die COVID-19-Pandemie hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats                                      
entschieden, die Hauptversammlung in diesem Jahr erneut ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als                                  
virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 2 § 1    
Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung                             
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
(COVID-19-Gesetz), verlängert und zuletzt                                      
geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des                
Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter             
Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht  
sowie im Miet- und Pachtrecht (COVID-19-Nachtragsgesetz).                      
Zu diesem Zweck                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. erfolgt die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im       
Internet (siehe dazu den Abschnitt 'Übertragung der Hauptversammlung im        
Internet'),                                                                    
                                                                               
2. ist die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation  
(per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich. Dabei kann die              
Vollmachtserteilung über elektronische Kommunikation erfolgen wie auch auf     
anderen, nicht-elektronischen Wegen, beispielsweise auf dem Postweg oder per   
Fax (siehe dazu ergänzend den Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch   
einen Bevollmächtigten'),                                                      
                                                                               
3. wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation 
eingeräumt (siehe dazu ergänzend den Abschnitt 'Rechte der Aktionäre:          
Fragerecht'), und                                                              
                                                                               
4. wird den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach vorstehender Nr. 2 ausgeübt    
haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis   
des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch       
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren       
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, steht der passwortgeschützte                 
HV-Internetservice unter der Internetadresse                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
auch am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. Dort können sie, auch am Tag   
der Hauptversammlung bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs,                   
über elektronische Kommunikation (per Briefwahl) ihr Stimmrecht ausüben sowie  
Vollmachten und Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts                         
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, jeweils wie im Detail   
nachfolgend in den Abschnitten 'Verfahren für                                  
die Stimmabgabe per Briefwahl' und 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen  
Bevollmächtigten' beschrieben. Darüber hinaus                                  
kann im HV-Internetservice am Tag der Hauptversammlung gegebenenfalls          
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung                         
erklärt werden.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts können Fragen bis spätestens einen
Tag vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer                            
Kommunikation über den passwortgeschützten HV-Internetservice eingereicht      
werden, d.h. bis spätestens dem 20. Mai 2021 (10:00                            
Uhr MESZ = 8:00 Uhr UTC). Nähere Angaben zu der Ausübung des Fragerechts finden
sich nachfolgend im Abschnitt 'Rechte der                                      
Aktionäre: Fragerecht'.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die notwendigen Zugangsdaten für den HV-Internetservice können die Aktionäre   
der per Post übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen abgeben, ohne an der     
virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).                          
Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form-   
und fristgerechte Anmeldung der Aktionäre zur                                  
Hauptversammlung (siehe oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung').       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder Änderung    
bietet die Gesellschaft den passwortgeschützten                                
HV-Internetservice unter                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
an, der dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn  
des Abstimmungsvorgangs zur Verfügung stehen                                   
wird. Die notwendigen Zugangsdaten für den HV-Internetservice und weitere      
Erläuterungen können die Aktionäre der per Post                                
übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch 
einen Bevollmächtigten ausüben lassen, insbesondere                            
durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber z.B. auch  
durch einen Intermediär, eine Vereinigung von                                  
Aktionären, einen Stimmrechtsberater, oder einen sonstigen Dritten (die sich   
dann allerdings für die diesjährige virtuelle                                  
Hauptversammlung ihrerseits der von der Gesellschaft benannten                 
Stimmrechtsvertreter (siehe dazu unter nachstehendem Buchstaben                
d)) oder der Briefwahl bedienen müssen). Voraussetzung für die Ausübung des    
Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist ebenfalls                         
die form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung (siehe
oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung').                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die von der Möglichkeit der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Gebrauch machen wollen, werden insbesondere                                    
auf das Folgende hingewiesen:                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Vollmachten, die weder an einen Intermediär (z.B. Kreditinstitut) noch an   
einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in    
§ 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Textform.    
Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht sowie den Nachweis der            
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.                                   
                                                                               
Sollen ein Intermediär (z.B. Kreditinstitut), ein Stimmrechtsberater, eine     
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten       
Personen bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu                
bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der          
Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise für ihre            
Bevollmächtigung eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Für den           
Nachweis der Bevollmächtigung durch den Vertreter gilt in diesem Fall § 135    
Abs. 5 Satz 4 AktG.                                                            
                                                                               
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bevollmächtigten (einschließlich Intermediäre,   
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 AktG            
gleichgestellte Personen) sich für die diesjährige virtuelle                   
Hauptversammlung ihrerseits der von der Gesellschaft benannten                 
Stimmrechtsvertreter oder der Briefwahl bedienen müssen.                       
                                                                               
b) Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren    
Widerruf den passwortgeschützten HV-Internetservice unter                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
an, der dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung   
stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für                                  
den HV-Internetservice und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der      
per Post übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber  
der Gesellschaft unter nachstehender Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse      
                                                                               
SGL Carbon SE                                                                  
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 55                                            
E-Mail: SGL-HV2021@better-orange.de                                            
                                                                               
oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die       
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines           
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform.        
Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse                
(einschließlich der Fax-Nr. und der E-Mail-Adresse) übermittelt werden. Zur    
Erleichterung der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten erhalten die        
Aktionäre zusammen mit der Stimmrechtskarte für die virtuelle                  
Hauptversammlung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung          
genutzt werden kann.                                                           
                                                                               
d) Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte       
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Von der Gesellschaft benannte         
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung       
weisungsgebunden aus. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung    
erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können         
hierzu                                                                         
zum einen den passwortgeschützten HV-Internetservice unter                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
nutzen, der dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum     
Beginn des Abstimmungsvorgangs zur Verfügung stehen                            
wird. Die notwendigen Zugangsdaten für den HV-Internetservice und weitere      
Erläuterungen können die Aktionäre der per Post                                
übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Zum anderen können die Aktionäre auch zur Erteilung von Vollmacht und        
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das                     
Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Stimmrechtskarte für    
die virtuelle                                                                  
Hauptversammlung erhalten. Das ausgefüllte Formular ist in diesem Fall der     
Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2021 (18:00 Uhr MESZ = 16:00 Uhr UTC)      
eingehend an die Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse unter vorstehendem       
Buchstaben c) zu übermitteln. Einzelheiten zur Vollmachts- und                 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter   
                                                                               
erhalten die Aktionäre mit der Stimmrechtskarte zugesandt.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten                
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder                      
Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen     
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Übertragung der Hauptversammlung im Internet                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die gesamte Hauptversammlung wird am 21. Mai 2021 für ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte in Bild                                  
und Ton über den passwortgeschützten HV-Internetservice unter der              
Internetadresse                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
übertragen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Übertragung der Hauptversammlung erfolgt aus den Geschäftsräumen der       
Hauptverwaltung der Gesellschaft, Söhnleinstrasse                              
8, 65201 Wiesbaden. Dort wird auch der mit der Niederschrift über die          
Hauptversammlung beauftragte Notar zugegen sein. Eine                          
physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist               
ausgeschlossen.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus können die Aktionäre und andere Interessierte die Vorstandsrede 
in der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 auch                                   
außerhalb des passwortgeschützten HV-Internetservices im Internet unter        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
verfolgen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können Gegenanträge und Wahlvorschläge i.S.d. §§ 126, 127 AktG zu    
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat                        
übermitteln. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der   
Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 6. Mai                                   
2021 (24:00 Uhr MESZ = 22:00 Uhr UTC) ausschließlich unter folgender Adresse,  
Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SGL Carbon SE                                                                  
                                                                               
Group Legal                                                                    
                                                                               
Söhnleinstraße 8                                                               
                                                                               
65201 Wiesbaden                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 - (0)611 - 6029 4234                                              
                                                                               
E-Mail: HV2021@sglcarbon.com                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingegangen sind und die übrigen Voraussetzungen für eine Zugänglichmachung    
erfüllen, werden unter der Internetadresse                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für    
Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer                               
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht. Anderweitig          
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht                       
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge   
gelten als in der Hauptversammlung gestellt,                                   
wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär   
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung                             
angemeldet ist (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 3 des COVID-19-Gesetzes).               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechte der Aktionäre: Ergänzungsanträge zur Tagesordnung                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre,  
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil                                    
des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag am Grundkapital  
von 500.000,- Euro (dies entspricht 195.313                                    
Stückaktien der Gesellschaft) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die   
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.                                
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage         
beiliegen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den Vorstand zu richten und
muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung                              
der erforderlichen Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h.
bis spätestens 20. April 2021 (24:00 Uhr MESZ                                  
= 22:00 Uhr UTC), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse 
zu richten:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SGL Carbon SE                                                                  
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
Group Legal                                                                    
                                                                               
Söhnleinstraße 8                                                               
                                                                               
65201 Wiesbaden                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechte der Aktionäre: Fragerecht                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es wird den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung für die diesjährige      
(virtuelle) Hauptversammlung ein Fragerecht im Wege                            
der elektronischen Kommunikation eingeräumt (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des
COVID-19-Gesetzes i.V.m. Art. 11 Ziffer 1                                      
des COVID-19-Nachtragsgesetzes).                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen im  
Wege elektronischer Kommunikation bis spätestens                               
einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 20. Mai 2021 (10:00
Uhr MESZ = 8:00 Uhr UTC), unter Nutzung des                                    
passwortgeschützten HV-Internetservices unter der Internetadresse              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
einzureichen sind. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Fragen ist      
ausgeschlossen. Die notwendigen Zugangsdaten für                               
den HV-Internetservice können die Aktionäre der per Post übersandten           
Stimmrechtskarte entnehmen. Bitte setzen Sie sich daher                        
im eigenen Interesse möglichst frühzeitig mit Ihrem depotführenden Institut in 
Verbindung, um eine frühzeitige Anmeldung und                                  
einen rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarte sicherzustellen.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen   
beantwortet (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz                                 
1 des COVID-19-Gesetzes i.V.m. Art. 11 Ziffer 1 b) des                         
COVID-19-Nachtragsgesetzes). Bitte beachten Sie, dass ausschließlich           
Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt werden.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre stehen im Internet    
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
www.sglcarbon.com/hauptversammlung                                             
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 Durchführungsverordnung    
(EU) 2018/1212                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist   
somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung                        
siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 haben die Abstimmungen über
die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge                            
verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen      
jeweils mit 'Ja' (Befürwortung) oder 'Nein' (Ablehnung)                        
abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h. nicht an der 
Abstimmung teilnehmen.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wiesbaden, im April 2021                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SGL Carbon SE                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer virtuellen
Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer                                  
Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere   
den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine                                
etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Nummer der           
Stimmrechtskarte, die Zugangskennung, die Ausübung des                         
Stimmrechts und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Unter Umständen 
kommen auch weitere personenbezogene Daten                                     
in Betracht (etwa im Falle der Übersendung von Fragen im Wege der              
elektronischen Kommunikation).                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der 
Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären                                
und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie 
die Ausübung ihrer Rechte vor und während der                                  
virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die            
Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Empfänger                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer virtuellen Hauptversammlung       
verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten                         
von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des
jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die                                     
Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung  
der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene                           
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und               
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über                    
das Teilnehmerverzeichnis.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Speicherungsdauer                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten
ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes                                     
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder             
außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.             
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Betroffenenrechte                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-,        
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und                             
Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren           
Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit                          
nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den          
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kontaktdaten                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SGL Carbon SE                                                                  
                                                                               
Group Legal                                                                    
                                                                               
Söhnleinstraße 8                                                               
                                                                               
65201 Wiesbaden                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 - (0)611 - 6029 4234                                              
                                                                               
E-Mail: HV2021@sglcarbon.com                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SGL Carbon SE                                                                  
                                                                               
Datenschutzbeauftragter                                                        
                                                                               
Werner-von-Siemens-Straße 18                                                   
                                                                               
86405 Meitingen                                                                
                                                                               
Telefon: +49 - (0)8271 - 83 1243                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
08.04.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                  

Unternehmen: SGL Carbon SE            

             Söhnleinstr. 8           

             65201 Wiesbaden          

             Deutschland              

E-Mail:      HV2021@sglcarbon.com     

Internet:    https://www.sglcarbon.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

1182580  08.04.2021