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EQS-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.04.

2021 in 67056 Ludwigshafen am Rhein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung       
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.04.2021 in  
67056 Ludwigshafen am Rhein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß    
§121 AktG                                                                      
                                                                               
18.03.2021 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung      
am 29. April 2021                                                              
                                                                               
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,                                      
                                                                               
wir berufen die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der BASF SE am        
Donnerstag, den 29. April 2021, 10:00 Uhr, ein. Die Hauptversammlung findet als
virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre   
oder ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur       
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und         
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) in den Geschäftsräumen
am Sitz der Gesellschaft in Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, statt.
                                                                               
                                                                               
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für Aktionärinnen und Aktionäre im 
Wege der Bild- und Tonübertragung zugänglich sein. Nähere Informationen zur    
Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der Hauptversammlung finden Sie   
unter II.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten
Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2020; Vorlage der     
Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2020        
einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 a Absatz   
1, 315 a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats    
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss am 24. Februar 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist        
damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der          
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den            
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind      
auf unserer Website unter                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht und dort zugänglich.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des               
Geschäftsjahres 2020 der BASF SE in Höhe von 3.945.862.069,00 € eine           
Dividende von 3,30 € je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei       
Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der          
Feststellung des Jahresabschlusses (24. Februar 2021) für das Geschäftsjahr    
2020 gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme   
3.030.979.690,20 €.                                                            
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden               
Bilanzgewinn von 914.882.378,80 € in die Gewinnrücklage einzustellen.          
                                                                               
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende     
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das      
heißt am Dienstag, den 4. Mai 2021, fällig.                                    
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats      
der BASF SE für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.                 
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands           
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der      
BASF SE für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.                     
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines                  
Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,        
Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des                    
Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.           
                                                                               
6. Wahl zum Aufsichtsrat                                                       
                                                                               
Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander C.   
Karp hat sein Mandat am 22. Juli 2020 aus beruflichen Gründen niedergelegt.    
Auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft hat das              
Amtsgericht Ludwigshafen mit Beschluss vom 8. Oktober 2020 Herrn Liming Chen   
(60), Chairman der IBM Greater China Group, gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1          
Aktiengesetz zum Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE bestellt.              
                                                                               
Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 der Satzung sollen im Fall des Ausscheidens eines      
Aufsichtsratsmitglieds in der jeweils nächsten Hauptversammlung nach dem       
Ausscheiden Ersatzwahlen stattfinden. Die Wahl erfolgt nach § 10 Abs. 4 Satz   
1 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Dr.      
Alexander C. Karp, das heißt bis zur Beendigung der ordentlichen               
Hauptversammlung im Jahr 2024.                                                 
                                                                               
Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 SE-Ausführungsgesetz         
Frauen und Männer mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein.   
Bei einer Gesamtzahl von zwölf Mitgliedern müssen dem Aufsichtsrat danach      
mindestens vier Frauen und vier Männer angehören. Nach dem Ausscheiden von     
Dr. Alexander C. Karp gehörten dem Aufsichtsrat vier Frauen und sieben         
Männer an, so dass bei der Nachwahl sowohl eine Frau als auch ein Mann         
gewählt werden kann.                                                           
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der Empfehlung des                      
Nominierungsausschusses vor,                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Liming Chen, Peking/China,                                                   
Chairman IBM Greater China Group,                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 für       
drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung,                            
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023           
beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat                     
zu wählen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden. Mit der Wahl     
von Liming Chen werden nach Einschätzung des Nominierungsausschusses           
die vom Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze für die Zusammensetzung,         
einschließlich des Kompetenzprofils, und das Diversitätskonzept                
des Aufsichtsrats eingehalten. Die Grundsätze für die Zusammensetzung, das     
Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für                                 
den Aufsichtsrat sind im Corporate-Governance-Bericht 2020 veröffentlicht,     
der als Bestandteil des BASF-Berichts 2020 im Internet                         
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.basf.com/bericht                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich ist.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Liming Chen als unabhängig             
einzustufen. Er steht in keiner einen Interessenkonflikt                       
begründenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BASF SE oder       
eines ihrer Konzernunternehmen, zu den Organen der                             
BASF SE oder zu einem wesentlich an der BASF SE beteiligten Aktionär.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Lebenslauf von Liming Chen mit Angaben über Mandate in Aufsichtsräten      
und vergleichbaren Kontrollgremien sowie weitere                               
Informationen sind unter Ziffer III. zu finden.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, auch die diesjährige ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle                                
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder   
ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen                                  
der Gesellschaft in Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, abzuhalten.   
Der Vorstand macht damit von den gesetzlichen                                  
Vorgaben zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung nach Art. 2 § 1    
Abs. 1, Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes Gebrauch,                                 
dessen Geltung durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im          
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht                  
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020     
(COVID-19-Verordnung) bis zum 31. Dezember 2021                                
verlängert und durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des          
Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter             
Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht  
sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember                                 
2020 (COVID-19-Änderungsgesetz) angepasst wurde.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstands gemäß Art.
2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 COVID-19-Gesetz                                
zugestimmt.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer         
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist damit                             
ausgeschlossen.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle          
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes                            
und des COVID-19-Änderungsgesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der 
Hauptversammlung sowie bei den Rechten der                                     
Aktionärinnen und Aktionäre:                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Die Hauptversammlung wird für alle Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in
Bild und Ton im Online-Service unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
live übertragen.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Das Stimmrecht können alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre durch    
schriftliche Briefwahl, im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch       
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten                      
Stimmrechtsvertreter oder an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und          
Stimmrechtsberater ausüben.                                                    
                                                                               
- Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können bis einen
Tag vor der Hauptversammlung Fragen bei der Gesellschaft über den              
Online-Service unter                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einreichen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Die bei der Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 126, 127 Aktiengesetz           
eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der Versammlung    
gestellt und werden von der Gesellschaft dementsprechend behandelt.            
                                                                               
- Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können       
während der Dauer der Hauptversammlung über den Online-Service unter           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Vorstand der Gesellschaft hat darüber hinaus beschlossen, von der          
Möglichkeit der verkürzten Einberufungsfrist nach Art.                         
2 § 1 Abs. 3 Satz 1 COVID-19-Gesetz keinen Gebrauch zu machen, sondern die     
Hauptversammlung innerhalb der allgemeinen Frist                               
des Aktiengesetzes einzuberufen. Damit einhergehend finden auch die übrigen    
verkürzten Fristen nach Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz                                 
1 COVID-19-Gesetz - anders als bei der virtuellen Hauptversammlung 2020 - keine
Anwendung.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten alle Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der         
nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung,                     
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten            
einschließlich der jeweils anwendbaren Fristen.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung
der Aktionärsrechte                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des       
Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionärinnen                      
und Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich   
für die Hauptversammlung am 29. April 2021 beim                                
Vorstand der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 22. April 2021,       
entweder unter der Anschrift                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung BASF SE                                                       
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
20784 Hamburg                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 89 2070 37951                                                     
                                                                               
E-Mail: hv-service@basf.com                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister         
eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und                          
Stimmrechten ist der am Ende des 22. April 2021 im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgeblich.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionärinnen und Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen     
möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer                                
und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die
für den E-Mail-Versand der Einberufung zur                                     
Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der Einberufungs-E-Mail zur    
Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen                               
ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Alle     
übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen                          
und Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem    
Einberufungsschreiben zur Hauptversammlung per                                 
Post übersandt.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht   
für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund                                
einer Ermächtigung der Aktionärin bzw. des Aktionärs ausüben.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem    
Ende des 22. April 2021 (maßgeblicher Bestandsstichtag,                        
auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 29.   
April 2021 zugehen, werden im Aktienregister                                   
der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 29. April 2021  
vollzogen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur       
Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon                            
(Depositary).                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert;   
Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über                                
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Für alle Aktionärinnen und Aktionäre wird die gesamte Hauptversammlung am 29.  
April 2021 ab 10:00 Uhr live im Online-Service                                 
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
in Bild und Ton übertragen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den       
Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden                    
der Gesellschaft werden am 29. April 2021 für jedermann zugänglich unter       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
live im Internet übertragen und stehen auch nach der Hauptversammlung als      
Aufzeichnung zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
4. Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Stimmabgabe durch Briefwahl                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege       
elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der                              
Hauptversammlung teilzunehmen ('Briefwahl'). Für die Stimmrechtsausübung ist   
eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung                    
erforderlich, d.h. bis 22. April 2021, 24:00 Uhr, (siehe oben unter 'Anmeldung 
zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung                              
für die Ausübung der Aktionärsrechte').                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über den Online-Service  
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars. Die Stimmabgabe per       
elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung                         
der Stimmabgabe über den Online-Service ist bis zum Schluss der Abstimmung     
möglich. Der Schluss der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter                
auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch den Vorstand  
festgelegt und in der Bild- und Tonübertragung                                 
angekündigt.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erfolgt die Stimmabgabe durch schriftliche Briefwahl, muss diese bis 28. April 
2021 (Tag des Zugangs) bei der folgenden Anschrift                             
zugegangen sein:                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung BASF SE                                                       
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
20784 Hamburg                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 89 2070 37951                                                     
                                                                               
E-Mail: hv-service@basf.com                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Stimmabgabe durch schriftliche Briefwahl ist eine Änderung der Stimmabgabe 
auch nach Ablauf der oben genannten Frist über                                 
den Online-Service unter                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
noch bis zum Schluss der Abstimmung in der Hauptversammlung möglich.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden     
Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und                              
zu den Fristen entsprechend. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter       
Stimmabgabe durch Briefwahl sein Stimmrecht in der                             
Hauptversammlung über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber  
als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten                               
Stimmabgabe.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und                  
Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie diesen gemäß                
§ 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl   
bedienen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionärinnen und Aktionäre können sich durch die von der Gesellschaft         
benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung                         
vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter können in Textform oder im Internet 
über den Online-Service unter                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bevollmächtigt werden. Vollmachtserteilungen und Weisungen an die              
Stimmrechtsvertreter einschließlich der Änderung von Weisungen                 
sind über den Online-Service unter                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bis zum Schluss der Abstimmung möglich. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem
Fall für eine rechtzeitige Anmeldung bis 22.                                   
April 2021, 24:00 Uhr, (siehe oben unter 'Anmeldung zur virtuellen             
Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der                        
Aktionärsrechte') Sorge zu tragen ist. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte
Stimmrechtsvertreter wurden Beatriz Rosa Malavé                                
und Annette Buchen benannt. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht       
ausschließlich auf der Grundlage der von der Aktionärin                        
bzw. dem Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt  
eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine                                   
hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte     
beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten                          
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von        
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder                           
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Neben der Briefwahl und der Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter können  
Aktionärinnen und Aktionäre ihr Stimmrecht auch                                
durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine                    
Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen.            
Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung bis 22. April 2021,    
24:00 Uhr, (siehe oben unter 'Anmeldung zur virtuellen                         
Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte') durch
den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge                                   
zu tragen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Fall der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung,   
eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen                                 
in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten Person richtet sich die Form der      
Vollmacht nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung                         
des Stimmrechts durch den Bevollmächtigten.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch die Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur    
durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der                                
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber   
der Gesellschaft können der Gesellschaft bis                                   
28. April 2021 (Tag des Zugangs) an die Anschrift                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung BASF SE                                                       
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
20784 Hamburg                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 89 2070 37951                                                     
                                                                               
E-Mail: hv-service@basf.com                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übermittelt werden. Vollmachten können darüber hinaus im Internet gemäß dem von
der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bis zum Schluss der Abstimmung erteilt werden.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diejenigen Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater, die am 
Online-Service der Gesellschaft teilnehmen,                                    
können auch im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren  
im Online-Service unter                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bevollmächtigt werden.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
5. Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung und                 
Vollmachtserteilung                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft   
hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden.                             
Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich   
nicht für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung                    
registriert haben, erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionärinnen und 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen                                   
und für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung registriert sind,    
können über den in der E-Mail enthaltenen Link                                 
den Online-Service unter                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
aufrufen und über diesen die Anmeldung und Vollmachtserteilung vornehmen. Das  
Anmelde- und Vollmachtsformular steht ebenfalls                                
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
6. Fragerecht der Aktionäre gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3            
COVID-19-Gesetz i.V.m. Artikel 11 Ziffer 1 a) und b)                           
COVID-19-Änderungsgesetz                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihr        
Fragerecht gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und                            
Satz 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. Art. 11 Ziffer 1 a) und b)                       
COVID-19-Änderungsgesetz im Wege der elektronischen Kommunikation              
ausüben. Der Vorstand hat dazu mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt,    
dass Fragen vom 12. April 2021, 09:00 Uhr, bis                                 
spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis 27. April 2021, 24:00 Uhr,  
im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen                              
sind. Nachfragen in der Hauptversammlung sind nicht möglich.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Maßgabe von Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. Art. 11 Ziffer
1 a) und b) COVID-19-Änderungsgesetz steht                                     
es im pflichtgemäßen, freien Ermessen des Vorstands, wie er Fragen beantwortet.
Der Vorstand behält sich insofern insbesondere                                 
vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu        
beantworten und die Reihenfolge der Beantwortung im                            
Interesse aller Aktionärinnen und Aktionäre zu bestimmen. Fragen in            
Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fragen haben sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und    
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu                                 
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den   
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu                                   
beziehen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der        
Tagesordnung erforderlich ist.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand vor, Fragesteller    
namentlich zu benennen, sofern der Fragesteller                                
der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Weitere         
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Fragen
elektronisch über den Online-Service unter                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars an die Gesellschaft        
übermitteln. Das Online-Formular zur Fragenübermittlung                        
ist vom 12. April 2021, 09:00 Uhr, bis 27. April 2021, 24:00 Uhr,              
freigeschaltet.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
7. Beiträge von Aktionärinnen und Aktionären                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären wird darüber    
hinaus die Möglichkeit eingeräumt, im Wege der                                 
elektronischen Kommunikation über den Online-Service unter                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars Beiträge in Textform mit   
einer Gesamtlänge von höchstens 5.000 Zeichen                                  
unter dem Link 'Beitrag einreichen' an die Gesellschaft zu übermitteln. Die    
Beiträge werden allen Aktionärinnen und Aktionären                             
in elektronischer Form unter Namensnennung des einreichenden Aktionärs         
zugänglich gemacht. Widerspricht der Aktionär der Namensnennung,               
wird der Beitrag nicht zugänglich gemacht bzw. wieder gelöscht. Die            
Gesellschaft behält sich zudem vor, insbesondere Beleidigungen                 
oder strafrechtlich relevante Aussagen nicht zu veröffentlichen. Weiterhin     
behält sich die Gesellschaft vor, auch schon vor                               
der Hauptversammlung eine Gegendarstellung zu einzelnen Beiträgen zu           
veröffentlichen.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die so eingereichten Aktionärsbeiträge können von allen Aktionärinnen und      
Aktionären über den Online-Service unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
im dort enthaltenen Ordner 'Eingereichte Aktionärsbeiträge' nach der           
Einreichung bis zum Ende der Hauptversammlung eingesehen                       
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten alle Aktionärinnen und Aktionäre zu beachten, dass Fragen           
ausschließlich über den entsprechenden Link 'Frage einreichen'                 
im Online-Service einzureichen sind. Etwaige als Beiträge eingereichte Fragen  
werden von der Gesellschaft nicht beantwortet.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Online-Formular zur Einreichung von Beiträgen ist vom 12. April 2021, 09:00
Uhr, bis 27. April 2021, 24:00 Uhr, freigeschaltet.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
8. Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht - persönlich oder durch        
Bevollmächtigte - ausgeübt haben, können Widerspruch                           
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Widersprüche sind elektronisch 
über den Online-Service unter                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars zu übermitteln.            
Widersprüche sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis                       
zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Die                  
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche                
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung    
beurkundenden Notars erklären.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
9. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß     
Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001                 
(SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Absatz 2     
Aktiengesetz                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des   
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von                                   
500.000 € (das entspricht 390.625 Stückaktien) erreichen, können verlangen,    
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt                                  
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder   
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen                                 
muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. März 2021 zugegangen sein. Bekannt
zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden                                
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden -        
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger                      
und im Internet unter                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht und bekannt gemacht.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
10. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 
3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2             
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz i.V.m.       
Artikel 11 Ziffer 1 b) COVID-19-Änderungsgesetz                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung                                     
und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern 
sind ausschließlich an die nachstehende Adresse                                
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden     
nicht berücksichtigt.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  BASF SE                                                                      
CL/G - D 100                                                                   
67056 Ludwigshafen                                                             
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 621 60-6643693                                                    
oder +49 621 60-6647843                                                        
E-Mail: hv2021@basf.com                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bis spätestens zum Ablauf des 14. April 2021 bei vorstehender Adresse mit      
Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge                    
und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden   
ebenfalls unter der genannten Internetadresse                                  
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die so veröffentlichten Gegenanträge gelten nach Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2      
COVID-19-Gesetz i.V.m. Art. 11 Ziffer 1 b) COVID-19-Änderungsgesetz            
als in der Hauptversammlung mündlich gestellt, wenn der den Antrag stellende   
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär                                 
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, und werden  
von der Gesellschaft entsprechend behandelt.                                   
Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung   
abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
11. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zum Zeitpunkt dieser Einberufung sind alle ausgegebenen 918.478.694 Stückaktien
der Gesellschaft teilnahme- und stimmberechtigt.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
12. Informationen auf der Website der Gesellschaft                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen 
und Anträge von Aktionären sowie weitere nach                                  
§ 124a Aktiengesetz zu veröffentlichende Informationen stehen auf der Website  
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom  
18. März 2021 veröffentlicht. Informationen                                    
zum Datenschutz sind auf der vorgenannten Webseite der Gesellschaft verfügbar. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
13. BASF-Bericht 2020 und weitere Unterlagen                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und Abschlüsse sowie weitere
Unterlagen zur Hauptversammlung 2021 sind                                      
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht und dort zugänglich.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
III. Angaben gemäß Artikel 9 SE-VO i. V. m. § 125 Absatz 1 Aktiengesetz und    
weitere Informationen über den unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl         
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Liming Chen                                                                    
                                                                               
Chairman der IBM Greater China Group                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche Daten                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wohnort: Peking/China                                                          
                                                                               
Geboren am 29. Januar 1960 in Xinjiang/China                                   
                                                                               
Nationalität: Singapurisch                                                     
                                                                               
Kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat der BASF SE                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausbildung                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2003 Advanced Management Program an der Harvard Business School, Cambridge,    
Massachusetts/USA                                                              
                                                                               
1989 Master in Lebensmittelwissenschaften (Food Science) an der Cornell        
University in Ithaca, New York/USA                                             
                                                                               
1982 Bachelor of Science an der Shihezi University in Xinjiang/China           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Seit 2015 Chairman der IBM Greater China Group mit Sitz in Peking/China        
                                                                               
2008-2015 President von BP China und Chairman der BP (China) Holding Company   
                                                                               
1994-2008 Unterschiedliche Leitungsfunktionen bei dem Chemieunternehmen Condea 
(seit 2001: Sasol) in Singapur und China                                       
                                                                               
1991-1994 Senior Research Fellow in Lebensmitteltechnologie am Singapore       
Institute of Standards & Industrial Research                                   
                                                                               
1982-1986 Forschungsassistent am Xinjiang Agricultural Reclamation Research    
Institute                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mandate                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* keine                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* IBM China Investment Company Ltd. (nicht börsennotiert, konzerninternes      
Mandat), Chairman seit 2015                                                    
                                                                               
* IBM (China) Company Limited (nicht börsennotiert, konzerninternes Mandat),   
                                                                               
Chairman seit 2015                                                             
                                                                               
* IBM Global Services (DaLian) Company Limited (nicht börsennotiert,           
konzerninternes Mandat), Chairman seit 2015                                    
                                                                               
* IBM Solution and Services (ShenZhen) Company Limited (nicht börsennotiert,   
                                                                               
konzerninternes Mandat), Chairman seit 2015                                    
                                                                               
* IBM Financing and Leasing Company Limited (nicht börsennotiert,              
konzerninternes Mandat), Chairman seit 2015                                    
                                                                               
* IBM Factoring (China) Company Limited (nicht börsennotiert,                  
konzerninternes                                                                
Mandat), Chairman seit 2015                                                    
                                                                               
* Inspur Power Commercial Systems Company Ltd. (nicht börsennotiert,           
konzerninternes Mandat), Chairman seit 2018                                    
                                                                               
* IBM Taiwan Corporation (nicht börsennotiert, konzerninternes Mandat),        
Director seit 2015                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Liming Chen ist aufgrund seiner beruflichen Laufbahn bei Condea/Sasol und bei  
BP China mit dem Chemiesektor und verbundenen                                  
Wertschöpfungsketten vertraut. Aufgrund seiner Forschungstätigkeit am Singapore
Institute of Standards & Industrial Research                                   
und seiner Managementposition bei IBM China bringt er sowohl fundierte         
Kennnisse im Bereich Forschung und Entwicklung als                             
auch im Bereich Digitalisierung in die Aufsichtsratsarbeit ein. Er ergänzt den 
Aufsichtsrat durch seine Kompetenzen und Erfahrungen                           
in der Informationstechnologie und der Chemieindustrie sowie in der Führung und
Gestaltung von Geschäftsprozessen von internationalen                          
Unternehmen in Asien.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unabhängigkeit                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Liming Chen übt keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen    
Wettbewerbern der BASF SE aus, steht in keiner                                 
persönlichen Beziehung zur BASF SE, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen   
Unternehmen oder einem wesentlichen an der BASF                                
SE beteiligten Aktionär und hat keine geschäftliche Beziehung zur BASF-Gruppe. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Liming Chen den im Zusammenhang   
mit der Aufsichtsratsarbeit bei BASF SE zu erwartenden                         
Zeitaufwand erbringen kann.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ludwigshafen am Rhein, den 18. März 2021                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
BASF SE                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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18.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                

Unternehmen: BASF SE                

             Carl-Bosch-Straße 38   

             67056 Ludwigshafen     

             Deutschland            

E-Mail:      annette.buchen@basf.com

Internet:    https://www.basf.com   

ISIN:        DE000BASF111           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1176749  18.03.2021