DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach
Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im
Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung
15.03.2021 / 11:22
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Im Zeitraum vom 08. März 2021 bis einschließlich 12. März 2021 hat die Evonik
Industries AG insgesamt 242.003 Stück Aktien im Rahmen des laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 04. März 2021 gemäß
Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
08.03.2021 70.191 29,6657
09.03.2021 95.045 30,0768
10.03.2021 34.929 30,1236
11.03.2021 25.251 30,0989
12.03.2021 16.587 29,7371
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 08. März 2021 bis
einschließlich 12. März 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 242.003 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die
Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine
von der Evonik Industries AG beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß
Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite
der Evonik Industries AG veröffentlicht:
https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/.
Essen, den 15. März 2021
Evonik Industries AG
Der Vorstand
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1-11
45128 Essen
Deutschland
Internet: www.evonik.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1175549 15.03.2021