Valartis gibt Entwarnung
Das Kantonsgericht Zug hat die Nachlassstundung aufgehoben. Man sei vollständig saniert. Die Bank sieht sich überdies saniert, zahlungsfähig und habe eine solide Eigenkapitalbasis.
(AWP) Das von der Valartis-Gruppe an das Kantonsgericht Zug gestellte Gesuch um Aufhebung der definitiven Nachlassstundung wurde bewilligt. Man sieht sich vollständig saniert, sei zahlungsfähig und verfüge über eine solide Eigenkapitalbasis, teilt Valartis am Freitag mit. Alle ausstehenden Verbindlichkeiten würden bedient, sobald die Rechtsmittelfrist von zehn Tagen ungenutzt abgelaufen sei, heisst es.