Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Beschäftigte
Die Statistik versteht unter Beschäftigten besetzte «Stellen», was nicht identisch ist mit Erwerbstätigen, da eine erwerbstätige Person mehrere Stellen besetzen kann.
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EU
Supranationale Organisation (früher Europäische Gemeinschaft), in der 27 europäische Staaten zusammengeschlossen sind. Pfeiler ist die wirtschaftliche Integration. Die wichtigsten Errungenschaften sind der Binnenmarkt und der Euro .
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Fusion
Verschmelzung zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einem einzigen Unternehmen. Gemäss Schweizer Aktienrecht geschieht dies entweder durch Absorption (Annexion) oder durch Kombination (Verschmelzung durch Neubildung eines Unternehmens).
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Insider
Person, die eine vertrauliche Tatsache kennt oder über nicht allgemein zugängliche Informationen verfügt, die nach ihrem Bekanntwerden voraussichtlich einen Einfluss auf den Kurs von Wertpapieren haben.
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Joint Venture
Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Gesellschaften in vertraglicher Form oder durch die Gründung einer gemeinsamen Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft .
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Option
Das Recht – nicht aber die Pflicht –, innerhalb einer bestimmten Zeit (Laufzeit ) eine feste Menge eines bestimmten Basiswerts zu einem im Voraus fixierten Ausübungspreis zu kaufen (Call ) oder zu verkaufen (Put ). Für dieses Recht zahlt der Optionär dem Verkäufer der Option eine Optionsprämie . Optionen können individuell zwischen den Parteien (OTC-Option ), in einem Warrant verbrieft oder an Terminbörsen gehandelt werden.
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Pari
Börsenkurs oder Emissionspreis , der dem Nennwert eines Wertpapiers entspricht. Ist ein Kurs über pari (d. h. über 100%), weist er ein Aufgeld auf.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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