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Schädliche Harmonisierung

Die OECD lobt sich selbst. In ihrem eben veröffentlichten Bericht «Harmful Tax Practices – 2017 Progress Report on Preferential Regimes» feiert die Organisation Fortschritte im Kampf gegen schädliche Steuerpraktiken. Konkret geht es um die so genannte Aktion 5 im Rahmen des Programms Beps (Base Erosion and Profit Shifting). Dabei sollen Gewinnverschiebungen internationaler Unternehmen zwecks Reduktion der Steuerlast verhindert werden.

Die OECD hält mit sichtlicher Genugtuung fest, das Tempo der Umsetzung sei «beispiellos». Insgesamt wurden über 160 steuerliche Regelungen untersucht. Davon sind noch deren neun unter Beobachtung, zwei wurden als schädlich qualifiziert. Die verschiedenen Länder hätten ihre Regelungen entsprechend angepasst. Das hohe Tempo der Umsetzung gehorcht allerdings weniger dem freien Willen der einzelnen Länder als unzimperlichen Sanktionsdrohungen. Wer nicht mitzieht, riskiert, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden und muss mit unter Umständen schmerzhaften Gegenmassnahmen rechnen.

Das hat auch die Schweiz zum Mitmachen bewogen. Ins Visier der OECD sind vor allem die kantonalen steuerlichen Sonderregimes für bestimmte Gesellschaften geraten. Das Problem sollte ursprünglich mit der Unternehmenssteuerreform III gelöst werden, von der jedoch das Volk nichts wissen wollte.

Nun ist die Schweiz gezwungen, mit der Steuervorlage 17 rasch eine Nachfolgeregelung umzusetzen. Die OECD anerkennt dies – darum ist die Schweiz derzeit nicht in ihrem Fokus. Das kann sich aber rasch ändern. Die neue Regelung müsste spätestens zu Jahresbeginn 2019 unter Dach und Fach sein. Es ist allerdings schon heute absehbar, dass dies nicht gelingen wird. Welche Folgen das haben könnte, ist derzeit nicht klar.

Selbst wenn die Schweiz das Problem unbeschadet lösen kann, wird keine Ruhe einkehren. In Tat und Wahrheit geht es den grossen OECD-Ländern und der EU weniger um «faire» oder «gerechte» Steuerordnungen, sondern darum, selbst möglichst viel an Steuern zu vereinnahmen. Anders formuliert versuchen sie, sich mit entsprechenden Massnahmen Steuervorteile gegenüber Niedrigsteuerländern, wie etwa der Schweiz, zu verschaffen. Dies soll über eine Vereinheitlichung und Harmonisierung der Steuerordnungen angestrebt werden.

Sollte das Beps-Programm dereinst umgesetzt sein, ist  der nächste Schritt naheliegend: Gabriel Rumo, der neue Direktor des Verbands Swissholdings, fürchtet dann die Einführung von Mindeststeuersätzen (vgl. Seite 17). Damit würde ein weiterer Schritt hin zur internationalen Harmonisierung der Steuerordnungen getan. Statt der Differenzierung wird ein Einheitsbrei angestrebt, zulasten vor allem jener Länder, die sich durch gesunde Staatsfinanzen und eine vernünftige Besteuerung auszeichnen: Wer die Hausaufgaben macht, wird zusätzlich bestraft. Auf der Strecke bleibt der Steuerwettbewerb, erreicht würde letztlich Rückschritt statt Wachstum.

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