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Fragwürdiger Steuerkompromiss

In der leidigen Geschichte der Unternehmenssteuerreform wird eine weitere Etappe in Angriff genommen. Etwas mehr als ein halbes Jahr nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III (USR III) am 12. Februar schickt der Bundesrat die Nachfolgevorlage in die Vernehmlassung. Die Steuervorlage 17 (SV17) soll der verlorenen Abstimmung Rechnung tragen und das Schweizer System der Unternehmensbesteuerung international akzeptabel machen.

Im Kern geht es darum, dass kantonale steuerliche Sonderstatus für gewisse Unternehmenstypen international verpönt sind und abgeschafft werden müssen. Ein erster Versuch der Neuregelung ist mit der USR III im Volk gescheitert. Vor allem die politische Linke hatte sich vehement dagegen zur Wehr gesetzt. Die nun in die Vernehmlassung geschickte neue Vorlage kommt diesen Kritikpunkten (zu) weit entgegen. Anlässlich der Präsentation der Eckwerte zur Vorlage im vergangenen Juni sprach Finanzminister Ueli Maurer von einem «breiten Kompromiss», mit dem eine mittlere Unzufriedenheit erreicht werde, das sei eine taugliche Basis. Wenn er sich damit nur nicht getäuscht hat.

Unbestritten sind zur Kompensation der Abschaffung der Sonderstatus die Einführung so genannter Patentboxen, die eine reduzierte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und Ähnlichem ermöglichen. Unbestritten ist, oder besser war, auch der höhere Kantonsanteil an der direkten Bundesteuer zur Kompensation der Einnahmenausfälle der Kantone. Wie in der ersten Vorlage sollte der Kantonanteil von heute 17 auf 21,2% erhöht werden.

Davon ist der Bundesrat abgerückt; die Rede ist nun nur noch von 20,5%, was den Widerstand der Kantone hervorruft. Sie sehen die Vorlage «damit in Schieflage». Der Kompromiss enthält auch eine Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden auf 70%. Damit ist die Vorlage gleich doppelt in Schieflage: Die Linke verlangt die volle Besteuerung der Dividenden, also die Rückkehr zur alten Doppelbesteuerung. Dem Gewerbeverband bzw. den KMU geht diese Erhöhung zu weit, sie werden sie kaum akzeptieren.

Teil des «Kompromisses» ist weiter eine «soziale Kompensation»: Die minimale Kinderzulage soll 30 Fr. pro Monat erhöht werden. Ein derartiges Element ist in einer Steuervorlage geradezu absurd und völlig systemwidrig, bloss ein weiterer Versuch, die Zustimmung der Linken quasi zu kaufen. Er dürfte allerdings misslingen, die SP fordert eine Erhöhung auf 100 Fr. Kaum akzeptabel ist diese Massnahme für die Wirtschaft, die die Zeche zu bezahlen hätte, und (hoffentlich) auch für die bürgerlichen Parteien.

Wenn der breite Kompromiss darin besteht, es möglichst allen ein bisschen recht zu machen, ist die Gefahr gross, dass man es niemandem recht macht und das Ganze am kumulierten Widerstand scheitert. Genau das aber kann sich die Schweiz in diesem Fall nicht leisten. Wenn sie die verpönten Sonderstatus nicht in nützlicher Frist abschafft, droht ihr erhebliches Ungemach – schwarze Listen oder Ähnliches – von Seiten der EU und der OECD.

Nützliche Frist hiess seitens der OECD stets bis spätestens Anfang 2019. Finanzminister Maurer war zuversichtlich, dies zu erreichen. Das hat sich offenbar geändert: Die Vernehmlassung läuft bis am 6. Dezember 2017. Danach muss die Botschaft erarbeitet werden. Als frühester Termin der Inkraftsetzung wird nun 2020 genannt. In Anbetracht der sich abzeichnenden heftigen Auseinandersetzungen im Parlament dürfte sogar dies sehr ambitiös sein. Das unbedachte Nein zur USR III könnte sich noch rächen.