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Kantonalbanken schiessen gegen Finma

Die Finma wird seit langem von der Finanzbranche gefürchtet und kritisiert.

Den Banken ist die Finanzmarktaufsicht (Finma) seit langem ein Dorn im Auge. In schöner Regelmässigkeit versuchen sie daher, die Finma auf öffentlichem Wege zur Ordnung zu rufen und auf politischem Wege konkret zurückzubinden.

Am Mittwoch war es an den Kantonalbanken, das Thema wieder aufzugreifen. «Die Finma geht regulatorisch deutlich über ihr Mandat hinaus», sagte Urs Müller, Präsident des Verbands der Schweizerischen Kantonalbanken (VSKB). Geladen hatte der Verband eigentlich zur Vorstellung einer Studie über die Wichtigkeit der KBs für die Schweiz (vgl. Textbox unten).

Die Banken werfen der Finma vor, verbotenerweise gesetzgeberisch tätig zu sein. Als unabhängigen Kronzeugen führen sie Rechtsprofessor Peter V. Kunz ins Feld, der bereits in einem Gastbeitrag in «Finanz und Wirtschaft» die Problematik schilderte.

«Behördenmacht des Faktischen»

Kunz stellt fest: Die Finma sollte eigentlich nur technische Details von Bundesgesetzen ausdefinieren. Die Behörde würde aber de facto selbst gesetzgeberisch tätig. In sogenannten Rundschreiben legt die Finma ihre Sicht der Dinge dar, sie ginge dabei sehr weit: Eckwerte zur Vermögensverwaltung, Vergütungssysteme, Corporate Governance, Marktverhaltensregeln, Leverage Ratio, Ratingagenturen.

Die Rundschreiben seien eigentlich nicht rechtsverbindlich, würden von den Banken aus Furcht vor negativen Konsequenzen seitens Finma aber eingehalten und erhielten so Gesetzesstatus. «Diese Behördenmacht des Faktischen ist rechtsstaatlich unhaltbar», schreibt Kunz. «Die schweizerische Finanzmarktregulierung findet in weiten Teilen ausserhalb der Bundesgesetzgebung statt».

Die Banken stört aber noch mehr. Beispielweise der «Gummiparagraph zur Gewährleistung», wie VSKB-Präsident Müller sagt. So stellt die Finma Anforderungen an die Zusammensetzung und zum Hintergrund von Bankverwaltungsräten sowie zur Ausgestaltung des bankinternen Kontrollsystems. «Mit welcher Berechtigung redet die Finma bei der Besetzung der Verwaltungsräte mit?», fragt Müller.

«Wir sind nicht ausser Kontrolle»

In der Vergangenheit gab es immer wieder politische Vorstösse, um die Finma in ihrem Wirken zurückzubinden. Im März schaffte es einer durch den Nationalrat. Die bürgerliche Mehrheit forderte den Bundesrat auf, für «Gewaltentrennung in der Finanzmarktregulierung» zu sorgen. Die Landesregierung soll dem Parlament eine Änderung des Finmag (Finanzmarktaufsichtsgesetzes) vorlegen. Darin soll der Finma das Regulieren verboten werden, sie soll lediglich die Einhaltung der geltenden Gesetze kontrollieren, nicht selbst welche schaffen.

Die Behörde wehrt sich. «Wir sind nicht ausser Kontrolle geraten», sagte Finma-Verwaltungsratspräsident Thomas Bauer Ende März anlässlich der Präsentation des Jahresberichts 2017. Die Finma unterstehe im Endeffekt der Aufsicht durch Bundesrat und Parlament, ihre Entscheide können von den Banken zudem vor Gericht angefochten werden. Eine gewisse Unabhängigkeit brauche seine Behörde zudem, sonst «wären wir dem direkten politischen Einfluss der Branche ausgesetzt».

Und auch der Bundesrat springt seiner gescholteten Behörde bei: Zwischen Regulierung und Aufsicht lägen in einer Grauzone fachtechnische Weisungen, gab Finanzminister Ueli Maurer zu obiger Nationalratsmotion zu bedenken. Für diese Regelungen fehle es der Politik und der Verwaltung an Fachwissen. Maurer: «Diese Details sollen weiterhin von der Finma erarbeitet werden.»

Ständerat sieht keine Systematik

Nach dem Nationalrat wird sich der Ständerat voraussichtlich in der Wintersession mit der Motion beschäftigen. Die Geschäftsprüfungskommission der kleinen Kammer hat sich am Dienstag bereits zur Finma geäussert und dem nationalrätlichen Vorhaben teilweise den Wind aus den Segeln genommen.

Der Verdacht der behaupteten systematischen Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Finma habe sich nicht erhärtet, teilte die GPK mit. Sprich, der Vorwurf, die Finma würde ohne gesetzliche Grundlage handeln, lasse sich nicht erhärten. Sie antwortete damit auf eine Aufsichtseingabe des Schweizerischen Gewerbeverbands und gewisser Inlandbanken.

Der Direktor der Kantonalbankenverbands Hanspeter Hess las am Mittwoch zwischen den Zeilen heraus, wenn nicht systematische Verletzungen vorlägen, so müsse es zumindest Einzelfälle geben. «Wenn ich einmal zu schnell fahre, bin ich kein systematischer Raser, ich werde aber trotzdem gebüsst», bleibt Hess bei der Haltung der Branche.

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