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Gesunder Arbeitsmarkt

Die Zahl der Erwerbstätigen steigt in der Schweiz langsam, aber stetig. Ende des vierten Quartals 2017 waren gemäss der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung fast 5,1 Mio. Menschen in Lohn und Brot – so viele wie noch nie. Gleichzeitig hat sich die Erwerbslosenquote gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) auf 4,5% reduziert. Im Vorjahresquartal waren es noch 4,6%.

Dieser Wert liegt deutlich unter dem Durchschnitt der EU von 7,4%. Insgesamt wiesen sechs EU-Länder (Deutschland, Malta, die Niederlande, Tschechien, Ungarn und das Vereinigte Königreich) sowie Island und Norwegen eine niedrigere Quote aus als die Schweiz.

Die Arbeitslosenquote nach schweizerischer Definition, die enger ist und nur die bei den Arbeitsämtern gemeldeten Arbeitslosen erfasst, erreichte im vergangenen Dezember 3,3%, im Januar blieb sie konstant. Sie verharrt seit einigen Jahren mehr oder weniger auf diesem Niveau.

Die Zahlen lassen drei Schlüsse zu: Erstens wird die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt einigermassen problemlos absorbiert. Es findet keine Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit statt. Zweitens hat die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft bislang nicht zu einer Abnahme der Erwerbstätigen geführt – eher im Gegenteil. Der Mangel an Fachkräften hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren noch verschärft.

Drittens zeigt die Konstanz der Arbeitslosenquote über die vergangenen Jahre hinweg, dass sich die Schweiz mit einem Wert von rund 3% etwa auf Vollbeschäftigungsniveau befindet.

Daraus wird klar, dass der Arbeitsmarkt funktioniert, die Zuwanderung richtet sich im Wesentlichen nach den Bedürfnissen der Wirtschaft. Das heisst auch, dass sich keine weiteren staatlichen Eingriffe aufdrängen. Gemeint sind etwa die Forderung nach einer Aufhebung der Personenfreizügigkeit oder nach Lohnvorschriften, mehr Kündigungsschutz oder gar einer Robotersteuer. All diese Vorschläge müssten  sich letztlich kontraproduktiv auf den Arbeitsmarkt auswirken. Ein erhöhtes Arbeitsplatzrisiko jedoch ist nicht im Interesse der Erwerbstätigen.

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