Die Aktionäre gehen zögerlich mit ihren neuen Rechten um, die sie in Vergütungsfragen haben. Als Folge der Minder-Initiative können sie mitreden, wenn es um die Entlohnung für Management und Verwaltungsrat geht. Würden sie sich konsequent an die Empfehlungen von Stimmrechtsberatern halten, müssten die Anleger an Generalversammlungen jeden zweiten bis dritten Vergütungsbericht ablehnen . Doch in diesem Jahr kassierten Verwaltungsräte nur in zwei Fällen Nein-Voten. Eines davon war der Spezialfall Sika. Beim Bauzulieferer sind die Grossaktionärin Schenker-Winkler Holding und der Verwaltungsrat zerstritten.
Dabei gibt es gute Gründe, sich als Anleger zu Wort zu melden. Etwa dann, wenn die geplante Vergütung in keinerlei Verhältnis zur operativen Performance steht. Oder wenn ein Salärmodell intransparent ist und die aus den Vergütungsplänen entstehenden Mittelabflüsse unklar. Nicht nur Konsultativabstimmungen, die keine direkten Konsequenzen für die Unternehmensführung haben, sondern auch bindende Abstimmungen sollten für die Meinungsäusserung genutzt werden – sonst hält sich die disziplinierende Wirkung der Abstimmungen in Grenzen.
Vor allem Unternehmen mit sicheren Mehrheiten an Generalversammlungen leisten sich Governance-Mängel. Sie müssen kein Veto der Investoren befürchten. Das gilt auch für Vergütungsfragen. Solange die Aktionäre von Gesellschaften mit hohem Streubesitz von ihren Rechten nicht Gebrauch machen, bleibt die Bilanz in Sachen Aktionärsdemokratie ernüchternd. Auch deshalb stellt sich die Frage, inwiefern die Minder-Initiative ihr Ziel erreicht oder, wie befürchtet, nicht eher vor allem viel bürokratischen Aufwand gebracht hat.
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Die Bilanz ist ernüchternd
In Vergütungsfragen zeigen sich Aktionäre an den Generalversammlungen wenig kritisch. Dabei bemängeln Stimmrechtsberater viele Salärmodelle. Ein Kommentar von FuW-Ressortleiterin Claudia Lanz-Carl.