Niemand bestreitet, dass am Immobilienmarkt Handlungsbedarf besteht. Nur Tage nachdem die Bankiervereinigung auf «drängenden» Wunsch der Schweizerischen Nationalbank Verschärfungen im Hypothekengeschäft beschlossen hat, kündigt der Bundesrat eine Massnahme an, die direkt auf den Immobilienmarkt zielt: Pensionskassengeld soll nicht mehr für Wohneigentum eingesetzt werden können. Argumentiert wird, wegen des Kapitalbezugs seien im Alter höhere Ergänzungsleistungen nötig.
Die Aussicht, Wohneigentum nur noch erschwert kaufen zu können, wird einen Nachfrageschub auslösen. Torschlusspanik und niedrige Zinsen bilden ein gefährliches Gemisch. Die bundesrätliche Ankündigung kommt daher im denkbar ungeeigneten Zeitpunkt. Sie unterläuft die durch die Selbstregulierungsmassnahmen der Banken eingeleitete Abkühlung am Immobilienmarkt. Wenn sie – sofern eingeführt – in zwei bis drei Jahren greifen sollten, wird der Markt ab noch höherem Preisniveau als heute in die Korrektur stürzen.
Es können eben nicht die Probleme des Bodenmarktes, der Altersvorsorge und der Sozialleistungen in einem gelöst werden. In der Debatte über Wohneigentumsförderung und Pflegekosten im Alter geht vergessen, dass bis zu ein Drittel des steuerbaren Einkommens von Rentnern mit Wohneigentum aus fiktivem Eigenmietwert besteht. Dessen Besteuerung geschieht mit Einkommen aus AHV und Pensionskassenrente, das dann fehlt, um Eigenleistungen bezahlen zu können. Aufgabe der Politik sollte daher sein, für steuerneutrales Wohneigentum und risikogerechte Finanzierung im Hypothekargeschäft zu sorgen – oder Raum zu schaffen für eine nachfrageorientierte Siedlungsentwicklung.
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Der falsche Zeitpunkt
Der Bundesrat will den Erwerb von Wohneigentum mit Pensionskassengeld verbieten. Nur schon die Ankündigung könnte einen weiteren Preisschub auslösen. Ein Kommentar vom stellvertretenden Chefredaktor Konrad Koch.