Guide - Begriffe aus der Finanzwelt

Selbstregulierungsorganisation, SRO

Selbstregulierungsorganisation, SRO: Um den Sorgfaltspflichten nachzukommen, müssen sich Finanzintermediäre , die nicht einer anderen behördlichen Aufsicht unterstehen, entweder einer privat organisierten SRO anschliessen oder direkt der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei unterstellen lassen. Die aktuell zwölf von der Kontrollstelle anerkannten, v. a. verbands- und branchenspezifischen SRO sind auch zur Sicherstellung der Fachkenntnisse ihrer Mitglieder verpflichtet.

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