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Markets in Financial Instruments Directive, Mifid

Markets in Financial Instruments Directive, Mifid: 2007 in Kraft getretene EU-Finanzmarktrichtlinie. Ziel ist die Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte. Im Rahmen der Direktive wurde der Anlegerschutz ausgebaut. Die Artikel zur «Appropriateness» sollen den massgeschneiderten Schutz, den die Anleger aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer Kenntnisse zur Beurteilung potenzieller Anlagerisiken benötigen, sicherstellen. «Suitability» umfasst die Pflicht des Finanzdienstleisters, dem Kunden für ihn geeignete Finanzinstrumente zu empfehlen. Kundengerichtete Informationen, einschliesslich Marketing-Mitteilungen, müssen redlich sowie eindeutig sein. Der Abschnitt «Best Execution» verpflichtet Dienstleister dazu, Aufträge möglichst kundengünstig zu bearbeiten und auszuführen. Mifid regelt zusätzlich Zulassung und Ausübung der Tätigkeit von Finanzdienstleistern, ebenso die Markttransparenz und -integrität sowie die Aufsicht. Obschon Mifid in der Schweiz nicht gilt, unterliegen ihr Schweizer Institute, falls sie Wertschriftenaufträge an der SIX für EU-Kunden abwickeln bzw. Filialen in der EU betreiben.

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