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Erstkotierung, Primärkotierung

Erstkotierung, Primärkotierung: Ist eine Gesellschaft zum Zeitpunkt des Kotierungsgesuchs noch an keiner anderen Börse kotiert (vgl. Kotierung ), steht an der SIX nur die Möglichkeit der Primärkotierung offen. Ein ausländisches Unternehmen hat nachzuweisen, dass die Kotierung im Sitzstaat nicht wegen Anlegerschutzvorschriften unterblieben ist.

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