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Börsengesetz, Börsenrecht, BEHG: Das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz) regelt die Voraussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb von Börsen sowie für den gewerbsmässigen Handel mit Effekten , um für den Anleger Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen.
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