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Basel III

Basel III: Ergänzung zu Basel II. Das neue Regelwerk umfasst die Themen Eigenkapital, Liquidität, Marktdisziplin sowie Risikomanagement und Aufsicht. Basel III gilt seit 1. Januar 2013, allerdings müssen erst ab 1. Januar 2019 sämtliche Anforderungen in vollem Umfang erfüllt sein. Die harte Kernkapitalquote nach Basel III muss am Ende 7% der Risikoaktiva erreichen (4,5% plus Puffer von 2,5%). Zudem sollen in Basel III neu eine Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio), eine Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und eine strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) festgelegt werden.

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