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Abgeltungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA

Abgeltungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA: Quellensteuer für ausländische Kunden von Schweizer Banken, nach deren Bezahlung die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Mit der Abgeltungssteuer ist die Einkommenssteuer, die auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden etc.) anfällt, abgegolten. Die Anonymität des Bankkunden bleibt gewahrt (vgl. Bankgeheimnis ). Die Höhe der Steuer hängt vom jeweiligen Land ab, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen wurde. Unversteuerte Altgelder sollen mit einer einmaligen Steuer abgegolten (regularisiert) werden.

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