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EQS-CMS: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer

Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA /      
Beginn des Aktienrückkaufprogramms                                             
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer                       
Kapitalmarktinformation                                                        
                                                                               
25.11.2021 / 21:12                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung entsprechend Art. 5. Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.     
596/2014 und Art. 3 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052       
                                                                               
Beginn des Aktienrückkaufprogramms                                             
                                                                               
Koblenz, 25. November 2021 - Mit dem von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA  
(die "Gesellschaft") in der Ad-hoc Mitteilung vom 25. November 2021            
angekündigten Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 26. November 2021 begonnen.   
Die Gesellschaft macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. 
Mai 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch, um   
bis zu maximal 500.000Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 0,93 % des  
Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne                 
Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu EUR 37.000.000,00 zurück zu erwerben    
(das "Aktienrückkaufprogramm").                                                
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Dabei   
erwirbt das Kreditinstitut die Aktien über die Börse und trifft seine          
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Gesellschaft  
nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU)   
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014      
(Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten-Verordnung (EU) 
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Ferner darf der gezahlte Gegenwert  
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die                 
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel 
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse 
um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.                               
                                                                               
Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für alle  
nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 zulässige Zwecke   
verwendet werden können, insbesondere zur Bedienung von Ansprüchen aus         
Aktienoptionsprogrammen oder als Akquisitionswährung.                          
                                                                               
Der Rückkauf über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am  
26. November 2021, 00:00 Uhr (MEZ), und endet mit Ablauf des 27. Januar        
2022 24:00 (MEZ). Insbesondere für den Fall, dass Aktien der Gesellschaft      
zurückgekauft werden sollen während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von 
Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments   
und des Rates vom 16. April 2014 oder während eines Zeitraums, in dem die      
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschlossen hat, die Bekanntgabe von          
Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des 
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben, hat die
Gesellschaft ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe           
beauftragt, welches seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von    
Aktien der Gesellschaft entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten     
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unter Beachtung der  
vertraglichen Verpflichtungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft
trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen  
des Kreditinstituts nehmen.                                                    
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm wird entsprechend der "Safe Harbour"-Regelung nach  
Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des    
Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten
Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2021            
durchgeführt. Das von der Gesellschaft mit dem Erwerb von Aktien der           
Gesellschaft beauftragte Kreditinstitut, wurde von der Gesellschaft auch       
entsprechend verpflichtet.                                                     
                                                                               
Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den         
Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der  
Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der       
Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig 
getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit    
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf          
stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag   
nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem    
Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche        
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.       
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,   
jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.                       
                                                                               
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden          
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form  
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die            
bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.cgm.com) veröffentlichen und 
dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf
Jahre öffentlich zugänglich bleiben.                                           
                                                                               
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Haftungsausschluss:                                                            
                                                                               
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen     
basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und         
Information des Managements der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA.              
Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger
Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und
Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die           
tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich  
von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind. Weder CompuGroup 
Medical SE & Co. KGaA noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch   
immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung
enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. CompuGroup Medical  
SE & Co. KGaA übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung    
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.                     
                                                                               
Koblenz, den 25. November 2021                                                 
                                                                               
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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25.11.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                         

Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

             Maria Trost 21                  

             56070 Koblenz                   

             Deutschland                     

Internet:    www.cgm.com                     







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1252106  25.11.2021