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Zur Rose erleidet Niederlage

(AWP)  Die Versandapotheke Zur Rose hat in Deutschland vor Gericht eine Niederlage erlitten. Laut einem Entscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe bleibt der Tochtergesellschaft Doc Morris der Betrieb eines Apothekenautomaten in einer kleinen baden-württembergischen Gemeinde weiterhin untersagt. Damit wurde das vom Landgericht Mosbach verhängte Verbot bestätigt.

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