Asset Management
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Derivate
Finanzkontrakte, deren Wert vom Preis eines Basiswerts abgeleitet wird. Grundsätzlich lassen sich zwei Gruppen von Derivaten unterscheiden: unbedingte (Futures ) und bedingte (Optionen ) Termingeschäfte . Zu den sogenannten verbrieften Derivaten gehören Warrants (Optionsscheine) und strukturierte Produkte .
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Family Office
Institution, in der die Vermögenswerte (Cash, Wertschriften , Immobilien, Kunst usw.) wohlhabender Familien oder reicher Privatklienten in umfassender Weise betreut werden. Abgedeckt werden auch Bedürfnisse rechtlicher und steuerlicher Natur. Entsprechende Dienstleistungen werden von vielen Vermögensverwaltungsbanken angeboten.
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Finanzplatz
Knotenpunkt des Geld- und Kapitalverkehrs. Akteure auf dem Finanzplatz sind Banken, Versicherungen, Pensionskassen und andere institutionelle Investoren. Eine spezielle Rolle spielen die Offshore-Finanzplätze.
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Hypothekargeschäft
Umfasst alle Finanzierungsgeschäfte der Banken, die dem Kauf von Liegenschaften dienen und durch ein Grundpfand gedeckt sind (Festhypothek , variable Hypothek ).
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Insider
Person, die eine vertrauliche Tatsache kennt oder über nicht allgemein zugängliche Informationen verfügt, die nach ihrem Bekanntwerden voraussichtlich einen Einfluss auf den Kurs von Wertpapieren haben.
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Kantonalbanken
Grösstenteils öffentlich-rechtliche Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet in den meisten Fällen der Kanton (Staatsgarantie), der das Dotationskapital in der Regel gegen eine Gewinnablieferung zur Verfügung stellt. Gemäss dem Bankengesetz sind alle Kantonalbanken der Aufsicht der Finma unterstellt. Mindestens ein Drittel des Grundkapitals muss der Kanton stellen.
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Kundengelder
Setzen sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform, den übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden (Kontokorrentkonten, Festgelder ) und den Kassenobligationen .
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Option
Das Recht – nicht aber die Pflicht –, innerhalb einer bestimmten Zeit (Laufzeit ) eine feste Menge eines bestimmten Basiswerts zu einem im Voraus fixierten Ausübungspreis zu kaufen (Call ) oder zu verkaufen (Put ). Für dieses Recht zahlt der Optionär dem Verkäufer der Option eine Optionsprämie . Optionen können individuell zwischen den Parteien (OTC-Option ), in einem Warrant verbrieft oder an Terminbörsen gehandelt werden.
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Private Banking
Umfasst die Anlageberatung und die Vermögensverwaltung für eine internationale Privatkundschaft. Das Private Banking wird ergänzt durch das Geschäft mit institutionellen Anlagekunden.
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Private Equity
Investition in nichtkotierte Unternehmen mit dem Ziel der Wertvermehrung, damit lukrativ über einen Exit ausgestiegen werden kann. Gehört zu den alternativen Anlagen .
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Research
Systematische Wertpapierbeurteilung als Grundlage für die Anlagepolitik. Sie gliedert sich in die Fundamentalanalyse und die technische Analyse .
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Retail Banking
Bankgeschäft mit der breiten Bevölkerung. Es erfordert ein standardisiertes, wenig erklärungsbedürftiges Produkt- und Dienstleistungsangebot in den Bereichen Baukredite, Hypotheken, Kleinkredite, Sparen, Anlageberatung und Vermögensverwaltung .
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Vermögensverwaltung
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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