Züblin terminiert ausserordentliche GV
Das Immobilienunternehmen lässt am 29. Oktober zum zweiten Mal über Kapitalrestrukturierungsmassnahmen abstimmen. Dabei geht es unter anderem um genehmigtes Kapital.
Das Immobilienunternehmen Züblin wird am 29. Oktober zum zweiten Mal über die notwendigen Kapitalrestrukturierungsmassnahmen abstimmen lassen. Dann werde neu auch die Schaffung von genehmigtem Kapital im Umfang von 50% des restrukturierten Aktienkapitals vorgeschlagen, wie Züblin am Freitag mitteilt. Dies, um die Flexibilität für allfällige Immobilien-Akquisitionen zu erhöhen.
Aufgrund des Rücktritts des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Andres Schenker werde ferner beantragt, in einer Ersatzwahl die Firma TRESAG Treuhand- & Unternehmensberatung AG als neue unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu wählen.
Bereits Ende Juni hatten die Aktionäre auf einer ausserordentlichen Generalversammlung (aoGV) den Kapitalmassnahmen bestehend aus einer Kapitalherabsetzung sowie einer Kapitalerhöhung mittels eines Bezugsrechtsangebots in Höhe von 71,7 Mio. Fr. zugestimmt.
Da die Kapitalerhöhung gemäss Schweizer Recht innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden muss, die Hauptaktionärin Lamesa diese aber Anfang September verschoben hatte, ist eine erneute Zustimmung nötig. Lamesa gab die damaligen Börsenturbulenzen als Grund an.
Die komplette Historie zu Züblin finden Sie hier. »
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