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Wirtschaftsstandort unter Druck

Die eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober sind das politische Hauptereignis 2019. Dabei stellen sich zwei wichtige Fragen: Setzt sich die Polarisierung fort, bleiben also die SP zur Linken und die SVP zur Rechten so dominant wie bisher und verfügen sie weiter zusammen über die absolute Mehrheit im Nationalrat, mit dem damit verbundenen – und leider allzu oft genutzten – Blockadepotenzial? Zudem wird sich zeigen müssen, ob die CVP ihren seit Jahren andauernden Niedergang fortsetzt und sich weiter in Richtung politischer Bedeutungslosigkeit bewegt.

Abgesehen von den Wahlen werden auch in zentralen Politikbereichen wichtige Weichenstellungen fällig, die auf die Standortattraktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz grossen Einfluss haben. Das gilt etwa für das Rahmenabkommen mit der EU, die Abstimmung über die Steuervorlage 17/AHV-Finanzierung, die Aktienrechtsreform oder die Energiepolitik.

Dabei ist es alles andere als optimal, dass derart wichtige Entscheidungen in einem Wahljahr anstehen. Erfahrungsgemäss dominiert der Wahlkampf, sachpolitische Themen werden ihm meist untergeordnet – nicht zum Vorteil sachlich guter Lösungen.

Es droht ein Scherbenhaufen

Schon im ersten Quartal dürfte ein Entscheid in der Europapolitik fällig werden. Nach der kürzlich gestarteten Konsultation zum Rahmenabkommen mit der EU muss der Bundesrat entscheiden, ob er das Vertragswerk paraphieren will. Dabei steht er vor einem Dilemma: Die EU hält fest, dass der vorliegende Vertrag nicht mehr weiter verhandelbar ist und vor allem dass es ohne ein Abkommen keine Weiterentwicklung des bilateralen Weges mit der Schweiz geben wird.

Innenpolitisch scheint die Lage aussichtslos: Die SVP reagiert mit einem simplen Abwehrreflex auf alles, was mit der EU zu tun hat. Sie zu bekehren, dürfte aussichtslos sein. Der Gewerkschaftsbund und die Linke – die früheren EU-Turbos – haben sich ins Lager der Fundamentalopposition geschlagen. Sie fürchten um den Lohnschutz in der Schweiz bzw. die flankierenden Massnahmen zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit.

Der Lohnschutz würde allerdings durch die vorgesehenen Massnahmen kaum tangiert. Den Gewerkschaften, und mit ihnen den linken Parteien, geht es darum, das durch die flankierenden Massnahmen aufgebaute Lohnkartell in der Schweiz mit allen Mitteln zu verteidigen. In ihrem Fokus steht pure Machtpolitik, eine florierende Wirtschaft ist für sie kein Thema.

Halten sie an ihrer Verweigerungshaltung fest, ist in Sachen Rahmenabkommen ein Scherbenhaufen unausweichlich. Damit würden die bilateralen Verträge mit der EU mittelfristig aufs Spiel gesetzt. Der Schaden für den Standort Schweiz wäre enorm. Die bilateralen Verträge haben den Erfolg der Schweizer Wirtschaft in den vergangenen Jahren erst ermöglicht. Die genannten Parteien müssen sich fragen, ob sie für die Folgen eines von ihnen mutwillig provozierten Scherbenhaufens allenfalls wirklich die Verantwortung übernehmen wollen.

In einem – allerdings anders gearteten – Dilemma befindet sich das Stimmvolk mit Blick auf die Abstimmung über das Paket von Steuervorlage 17 (SV17) und Zusatzfinanzierung der AHV. Das Referendum dagegen ist offenbar zustande gekommen, die Abstimmung findet am 19. Mai statt. Bei der SV17 geht es um die Abschaffung der kantonalen steuerlichen Sonderregimes für bestimmte Gesellschaftsformen. Damit die betroffenen Unternehmen wegen der massiv erhöhten Steuerlast nicht wegziehen, sollen ihnen andere Erleichterungen gewährt werden.

Die SV17 ist die Nachfolgeregelung zur Unternehmenssteuerreform III, die vom Volk abgelehnt wurde. Aus Angst vor einem neuerlichen Scheitern hat das Parlament, auf Bestreben des Ständerats, die Vorlage mit einer massiven Zusatzfinanzierung für die AHV verknüpft. Das Vorgehen ist in zweierlei Hinsicht zu kritisieren: Zunächst können diejenigen Stimmbürger, die den einen Teil der Vorlage unterstützen, den anderen aber nicht, ihren Willen an der Urne nicht zum Ausdruck bringen. Wie soll abstimmen, wer die SV17 zwar sinnvoll findet, die Zusatzfinanzierung zur AHV aber nicht? Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar. Kaum zu glauben, dass das Parlament dieses Dilemma bewusst geschaffen hat.

Überdies stellt die Zusatzfinanzierung der AHV die Weichen in eine grundlegend falsche Richtung: Es wird einfach mehr Geld in die AHV gepumpt. Die Linke hat jubiliert und wähnt die verhassten Diskussionen über eine Anpassung schon nur des Rentenalters der Frauen für immer beendet. Eine generelle Erhöhung des Rentenalters wird gar nicht mehr in Betracht gezogen – und die bürgerlichen Parteien fürchten sich davor, das Thema aufzugreifen.

Dabei drücken sich alle um die Erkenntnis, die viele EU-Länder längst akzeptieren: Die Altersvorsorge kann nur über eine Anpassung des Rentenalters nach oben dauerhaft gesichert werden. So gesehen ist die Verknüpfung von SV17 und AHV gefährlich. Wird die Vorlage angenommen, profitiert zwar der Steuerstandort Schweiz, doch um den Preis einer grundlegend falschen Weichenstellung in der AHV. Sie würde zu einem Fass ohne Boden – der längerfristige Schaden würde den kürzerfristigen Gewinn aus der SV17 bei weitem übertreffen.

Aktienrecht abspecken

In der Reform des Aktienrechts ist die ständerätliche Kommission gefordert, die von ihr selbst aufgeblähte Reform abzuspecken. Das ist letztlich der Auftrag des Rats, der die Vorlage zurückgewiesen hat – ein vernünftiger Entscheid. Das Ziel ist, die Umsetzung der «Abzocker-Initiative» endlich ins ordentliche Recht zu überführen – nicht mehr und nicht weniger. Die Kommission allerdings hatte den Vorschlag darüber hinaus zulasten der Unternehmen massiv verschärft.

Zudem wurden gesellschaftspolitische Anliegen, die mit dem Aktienrecht nichts zu tun haben (Geschlechterquoten, Korruptionsbekämpfung im Rohstoffsektor) in die Vorlage aufgenommen. Sie gehören gestrichen. Ein überladenes Aktienrecht erschwert den betroffenen Unternehmen das Leben ohne jede Not und verschlechtert die Standortattraktivität weiter.

Diese Gefahr besteht schliesslich auch in der Energiepolitik bzw. der Umsetzung der Energiestrategie 2050. Die Versorgung mit Elektrizität ist mittel- und längerfristig gefährdet: Ende 2019 wird das Kernkraftwerk Mühleberg ausgeschaltet. Spätestens ab 2022, wenn die letzten deutschen Kernkraftwerke vom Netz gehen und auch das umstrittene Kernkraftwerk im französischen Fessenheim, von dem die Schweiz Strom bezieht, stillgelegt ist, wird die Schweiz die Versorgung mit Importstrom nicht mehr sicherstellen können.

Da die Erzeugung von Strom aus Sonne und Wind in der Schweiz nicht geeignet ist, die absehbaren Lücken zu schliessen, bietet sich fast nur der Bau von Gaskraftwerken an. Nur: Inklusive Planung und Bewilligung dauert es mindestens fünf Jahre bis zur Inbetriebnahme eines allfälligen solchen Werks. Mit anderen Worten: Es ist genau genommen schon zu spät, um die Versorgung mit Elektrizität auch über 2022 hinaus sicherzustellen. Die drohenden Schäden sind kaum absehbar.

Obwohl die Weichenstellungen in den genannten Bereichen nicht alle 2019 abschliessend vorgenommen werden, steht sehr viel auf dem Spiel. Die Gefahr liegt auf der Hand, dass in allen Themen Entscheide gefällt werden, die die Standortattraktivität der Schweiz verschlechtern. Das gilt verstärkt, wenn in den Wahlen im Herbst die politischen Pole zur Linken und zur Rechten nicht geschwächt oder gar noch gestärkt werden.

In diesem Fall wird das Primat der Macht- über die Sachpolitik erhalten bleiben. Das wäre ein denkbar schlechtes Omen für die weitere Entwicklung der Prosperität der Schweiz. Das Land könnte schlimmstenfalls rasch vom wirtschaftlichen Musterschüler zum Sorgenkind werden.

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