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Wie hältst du's mit den Bilateralen?

Der Tag X rückt unaufhaltsam näher: Am 9. Februar 2017 muss die vom Volk sehr knapp angenommene Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt sein. Die Chancen stehen schlecht, dass diese Frist eingehalten werden kann. Die Umsetzung der Initiative steckt fest. Vor dem 23. Juni, wenn Grossbritannien über den sogenannten Brexit, den Austritt aus der EU, abstimmt, wird nichts mehr geschehen. Wird die Frist verpasst, ist der Bundesrat gezwungen, die Initiative vorerst auf dem Verordnungsweg umzusetzen – mit ungewissem Ausgang.

Unrealistische Pläne

Der Bundesrat hat grundsätzlich einen Plan A zur Umsetzung der Initiative: Er hofft auf eine einvernehmliche Einigung mit der EU, also dass sie die Verletzung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hinnehmen wird. Wenn nicht, will er eine einseitige Schutzklausel mit klar definierten Höchstzahlen für die Einwanderung einführen. Die Chancen, dass einer dieser Pläne ohne markante nachteilige Folgen für die Schweiz – in extremis die Kündigung des ersten Pakets der bilateralen Verträge – umgesetzt werden kann, sind nahe null.

Angesichts dieser Ausgangslage schlägt der aussenpolitische Think Tank Foraus einen neuen «Konkordanzartikel» für die Bundesverfassung vor. Er soll den Verfassungsartikel zur Masseneinwanderungsinitiative ersetzen und ist als Gegenvorschlag zur hängigen Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse» Rasa konzipiert. Diese strebt eine ersatzlose Streichung der Masseinwanderungsinitiative an.

Der «Konkordanzartikel» kommt weniger brachial daher als die Rasa-Initiative, auch wenn er letztlich dasselbe Ziel verfolgt. Immerhin wird darin, wie auch in der Masseneinwanderungsinitiative, festgehalten, dass die Schweiz die Zuwanderung selbst steuern soll. Dies soll jedoch weitgehend auf dem heutigen Weg, also über den wirtschaftlichen Bedarf an Arbeitskräften, geschehen. Der Artikel will von Kontingenten, Inländervorrang und Schutzklauseln nichts wissen und wäre damit wohl konform mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit.

So gesehen schreibt der Artikel im Wesentlichen die heute geltende Realität in der Verfassung fest. Und dennoch könnte er den Ausweg aus dem europapolitischen Dilemma weisen. Ob die Rasa-Initiative in einer Volksabstimmung auf Gegenliebe stossen wird, ist unsicher. Sie nimmt den in der Bevölkerung verbreiteten Unmut über die hohe Zuwanderung nicht auf. Der Gegenvorschlag ist differenzierter und könnte zudem zum Rückzug der Initiative führen.

Kernfrage

Der «Konkordanzartikel» stellt zumindest indirekt die Kernfrage: Will der Schweizer Bürger die bilateralen Verträge mit der EU weiterführen oder nicht? Es ist unverständlich, dass sich der Bundesrat gleichsam weigert, dem Volk die leicht abgewandelte «Gretchenfrage» nach Goethe zu stellen: Wie hältst du’s mit den Bilateralen? Statt auf diese Kernfrage eine verbindliche Antwort vom Volk einzufordern, setzt er auf den unrealistischen Weg einer Einigung mit der EU. Diese hat oft genug festgehalten, dass sie keinen Verhandlungsspielraum sieht.

Die Idee eines Gegenvorschlags zur Rasa-Initiative könnte ein gangbarer Weg sein. Wenn der Bundesrat nicht will, ist das Parlament gefordert, ihn einzuschlagen. Nur: Die Zeit drängt, das Geschäft duldet keinen weiteren Aufschub.

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