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Wenn bei Aktien mehr als nur Rendite zählt

Anna lebt verantwortungsbewusst. Sie ist sich der Tragweite der Umweltverschmutzung bewusst und ist bestrebt, nachhaltig unterwegs zu sein. Schliesslich seien wir alle nur zu Besuch auf dem Planeten Erde, ist sie überzeugt. Deshalb kann sie es kaum fassen, dass ihr Pensionskassenguthaben – der grösste Teil ihres gesamten Vermögens – ohne Rücksicht auf Mensch und Umwelt investiert wird.

Die meisten Pensionskassen investieren die Vorsorgegelder der Versicherten nach klassischen Anlagekriterien wie Sicherheit, Liquidität und Ertragschancen. Nachhaltigkeitskriterien werden selten berücksichtigt.

Ein Blick über die Landesgrenze hinaus zeigt, dass in vielen europäischen Ländern bindende Vorschriften für Pensionskassen gelten. Vorreiter ist Grossbritannien. Seit fast zwanzig Jahren müssen dort Pensionsfonds deklarieren, welche Nachhaltigkeitskriterien sie für Anlageentscheide anwenden. - In der Schweiz kennt man nur wenige Vorgaben. Seit Inkrafttreten der Volksinitiative gegen die Abzockerei 2014 sind Pensionskassen verpflichtet, ihre Stimmrechte bei kotierten Schweizer Unternehmen wahrzunehmen und ihr Stimmverhalten den Versicherten offenzulegen. Die Pflicht gilt jedoch nur für Traktanden zu Vergütungsthemen, Verwaltungsratswahlen sowie entsprechenden Statutenbestimmungen.

Ablehnung von Bonussystemen - - Die Sammelstiftungen der grossen Lebensversicherer mit ihren Milliardeninvestments sind allerdings nicht vom Stimmzwang betroffen. Sie haben Vermögensanlage und -verwaltung an den Versicherungskonzern delegiert und sind deshalb nicht selbst stimmberechtigt an der Generalversammlung von Unternehmen, in deren Aktien sie investiert sind.

Auch einzelne teilautonome Sammelstiftungen haben keine Direktanlagen in Schweizer Aktien. Dies ist dann der Fall, wenn sie in kollektive Anlagegefässe investieren, bei denen der Fondsanbieter die Aktionärsrechte hält. Andere Kassen arbeiten mit Stimmrechtsberatern zusammen oder delegieren ihr Stimmrecht an Dritte, etwa an solche, die sich auf die Förderung nachhaltiger Geldanlagen spezialisiert haben.

Die Stimm- und Wahlpflicht für Vorsorgeeinrichtungen gemäss der Vergütungsverordnung erlaubt, Druck auf unangemessene Vergütungssysteme schweizerischer kotierter Unternehmen auszuüben. Auf ein nachhaltiges Wirtschaften hat der Abstimmungszwang der Abzocker-Initiative jedoch wenig Einfluss. Effektive Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: in Negativkriterien und Positivkriterien. - Mit der Verwendung von Negativkriterien werden Unternehmen aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, die ethische, soziale oder ökologische Standards nicht erfüllen. Beim Einsatz von Positivkriterien bevorzugt man Firmen, die aktiv zur Schonung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt beitragen und auch soziale Kriterien vorbildlich beachten. Die Nest Sammelstiftung zählt bei den teilautonomen Sammelstiftungen zu den Vorreitern der Nachhaltigkeit. Mit dem Best-in-Class-Ansatz investiert sie in Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen mit weniger Umweltbelastung und zu besseren sozialen Bedingungen erbringen als andere Gesellschaften.

Andere Pensionskassen berücksichtigen bei der Analyse von Investments ergänzend zu den üblichen ökonomischen Kriterien auch Nachhaltigkeitsaspekte. Bei einer so erweiterten Analyse schneiden Unternehmen besser ab, die bestimmte Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Der definitive Investitionsentscheid liegt letztlich beim Vermögensverwalter bzw. beim Stiftungsrat.

Bei den Lebensversicherern fallen in dieser Hinsicht Allianz Suisse und Axa auf. Wie die Nest Sammelstiftung haben sie auch formell die Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren der Vereinten Nationen (UNPRI) unterzeichnet. Sie umfassen die Beurteilung von Umwelt- und Sozialaspekten sowie der Qualität der Unternehmensführung. Die Uno-Investmentprinzipien sind das Ergebnis einer 2006 gegründeten Investoreninitiative in Partnerschaft mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen. Die Unterzeichner tragen freiwillig zu einem nachhaltigeren globalen Finanzsystem bei.

Gegen schädliche Konzerne - - Für viele teilautonome Sammelstiftungen haben die Unterzeichnung und die Einhaltung der UNPRI zurzeit keine Priorität. Dafür halten sich einige an die Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlage (SVVK-Asir), der dieser Zielsetzung zum Durchbruch verhelfen möchte.

Der Verein führt auf einer schwarzen Liste die Namen von Unternehmen, die nachweislich gegen Schweizer Gesetze oder von der Schweiz ratifizierte internationale Konventionen verstossen. In solche Firmen sollte aus ethischen und/oder ökologischen Gründen nicht investiert werden. Verschiedene Sammelstiftungen halten sich freiwillig an die Ausschlussliste des SVVK-Asir und setzen so diesen Aspekt der nachhaltigen Anlagetätigkeit um. - Die Investition in bestimmte nachhaltige Anlagen oder der Ausschluss von unethisch agierenden Unternehmen oder Staaten ist ein erster Schritt zu einem umgestalteten Anlageprozess. In Zukunft werden sich die Stiftungsräte der Pensionskassen vermehrt über die Werte, Motivation und Ziele einer nachhaltigen Anlagetätigkeit Gedanken machen müssen.

In den Analyseprozess integrieren - - Dass die Kassenverantwortlichen bislang primär Renditeüberlegungen in den Vordergrund stellen, ist verständlich. Schliesslich ist dies ihre Aufgabe. Damit die Umstellung auf Nachhaltigkeit nicht zu einer Renditeeinbusse führt, sollten die Nachhaltigkeitskriterien von Beginn an in die Finanzanalyse und das Portfoliomanagement integriert werden. Dies führt zu einem besseren Resultat als die simple Beschränkung auf Ausschlusskriterien, ist aber auch um einiges anspruchsvoller.

Dass Nachhaltigkeit auf die Rendite keinen negativen Einfluss haben muss, beweist Nest Sammelstiftung. Sie brilliert seit Jahren mit überdurchschnittlicher Anlagerendite. Bei Nest ist der Schlüssel zum Erfolg die ganzheitliche Umsetzung des Ansatzes.

Es zeichnet sich ab, dass Pensionskassen in Zukunft stärker auf Nachhaltigkeit setzen, sei es durch ihr Stimmverhalten oder auch im aktiven Dialog mit der Führung von Unternehmen, in die sie investieren. Motivation dazu dürfte in Zukunft nicht primär vom Gesetzgeber kommen, sondern eher von den Versicherten, wenn sie mehr Wert auf eine umsichtige und nachhaltige Anlage ihres Vorsorgevermögens legen.

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