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Die Vorabklärung richtete sich gegen die beiden hiesigen Luxusgüterkonzerne Richemont und Swatch Group sowie gegen LVMH Swiss Manufactures, Rolex, Audemars Piguet und Breitling.
Die Schweizer Uhrenbranche wird das Urteil des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko) mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen haben. Am Dienstag teilte es mit, dass gegen die Uhrenhersteller Swatch Group, Richemont, LVMH, Breitling, Audemars Piguet und Rolex keine weitergehende Untersuchung eingeleitet werde. Während Monaten hatte das Sekretariat Vorabklärungen getroffen. Schliesslich verwies es auf einen gleichen Fall in der Europäischen Union, wo die entsprechende Kommission unter anderem den Vorwurf des Missbrauchs von Marktmacht abwies.
In beiden Fällen ging es um die sogenannten Nachverkaufsdienstleistungen. Diese umfassen unter anderem Reparaturen und andere Servicedienstleistungen. Unabhängige Uhrenmacher bemängelten, dass die nicht von den Uhrenherstellern zertifizierten Geschäfte seit einiger Zeit nicht mehr mit Ersatzteilen beliefert würden. Swatch Group hatte im Januar 2015 ein Lieferembargo an nicht-zertifizierte Uhrengeschäfte eingeführt. «Diese Politik ist nicht im Interesse der Kunden, weil sie die Uhrenreparaturen in der Regel unnötig verteuern», sagte ein Sprecher der britischen Grosshandelsfirma Cousins, die zahlreiche Geschäfte mit Ersatzteilen beliefert und zu den Wortführern der Klage gegen die Uhrenhersteller gehört.