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Wegen der Rentenpflicht bleibt wenig

Das ausserordentlich erfreuliche Börsenjahr 2017 hat den Pensionskassen erstaunliche Renditen beschert. Durchschnittlich 7% haben sie mit der Kapitalanlage verdient. Verständlich, dass sich die Versicherten mit der gesetzlichen Mindestverzinsung von derzeit 1% nicht gerne begnügen. - Doch die Kassen haben mit einem Teil des Anlageertrags der letzten Jahre die Reserven gestärkt. Die stetig steigende Lebenserwartung führt dazu, dass das individuelle Altersguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung nicht ausreicht, um die lebenslange Rentengarantie zu finanzieren. Aus dem Gesamtanlageertrag müssen jedes Jahr die Rentnerkapitalien in der Bilanz um den technischen Zins und weitere Reserven erhöht werden. Deshalb steht nur ein Teil des Anlageergebnisses für Zinsen an die Aktivversicherten zur Verfügung.

«SonntagsZeitung» und «Finanz und Wirtschaft» haben in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner diese Zinsgutschriften analysiert. Die Unterschiede sind enorm. Über die letzten zehn Jahre hat die Vorsorgeeinrichtung Profond mit durchschnittlich 2,65% die höchste Verzinsung gewährt. Ihre überaus hohe Aktienquote hat sich auch 2017 bewährt. Obwohl Profond im vergangenen Jahr die Reserven in ausserordentlichem Umfang gestärkt hat, können sich die Versicherten über satte 3,5% Zins freuen. Auch Groupe Mutuel und Ascaro haben in den vergangenen zehn Jahren mit im Jahresschnitt 2,5 bzw. 2,45% vergleichsweise viel an die Versicherten vergütet.

Kluft zwischen top und flop

Mit weniger müssen sich die Versicherten von anderen Kassen zufriedengeben. PK pro zahlte in den letzten zehn Jahren durchschnittlich bescheidene 1,76% Zins. Wie stark das ins Gewicht fallen kann, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Wird bei einem versicherten Lohn von 80 000 Fr. das angesparte Altersguthaben über das gesamte Arbeitsleben von vierzig Jahren mit 1 Prozentpunkt jährlich höher verzinst, fällt das Alterskapital bei der Pensionierung rund 120 000 Fr. grösser aus. Bei einem Umwandlungssatz von 6% würde das lebenslang eine jährlich 7200 Fr. höhere Altersrente bedeuten.

Bei den Sammelstiftungen mit Vollversicherung fällt die Verzinsung derzeit bescheiden aus. Kein Anbieter hat 2017 die Altersguthaben höher als mit dem gesetzlich minimalen 1% verzinst. Dieser tiefe Wert ist auf die Anlagestruktur zurückzuführen. Vollversicherer garantieren den Begünstigten jederzeit eine 100%-Kapitaldeckung. Dies hat zur Folge, dass die Vorsorgegelder nur begrenzt in Aktien investiert werden können – in der Regel im Umfang weniger Prozente. Rund zwei Drittel des Geldes werden in Obligationen angelegt. In der Tiefzinsphase müssen sich die Versicherten darum mit dürftigem Ertrag begnügen.

Die schwindende Wettbewerbsfähigkeit ist einer der Gründe, weshalb sich Axa per Ende 2018 aus der Vollversicherung zurückzieht. Ihren Kunden offeriert sie, in eine neue teilautonome Axa-Sammelstiftung ohne Kapitalgarantie überzutreten. Gemäss Axa-Vorsorgechef Thomas Gerber sind die teilautonomen Sammelstiftungen freier in der Anlagestrategie: «Dadurch haben die Versicherten Aussicht auf eine höhere Verzinsung der Altersguthaben und somit auf eine höhere Rente.» Zudem könne Axa in diesem Modell die Risikoprämien für Kunden durchschnittlich 30% senken und die systemfremde Umverteilung zwischen den Generationen eindämmen.

Hoffen auf Überschüsse

Auf überobligatorischen Altersguthaben können alle Anbieter ohne Minimalvorgabe selbständig über die Zinszuteilung entscheiden. Während bei teilautonomen Sammelstiftungen das einheitliche Verzinsen auf dem gesamten Altersguthaben verbreitet ist, wenden die Vollversicherer das Splitting an. Sie gewähren auf überobligatorischen Guthaben meist weniger als für das Obligatorium. - Zu Jahresbeginn wird eine garantierte Minimalverzinsung festgelegt. Für 2018 beträgt sie bei sämtlichen Anbietern magere 0,25%. Werden im laufenden Geschäftsjahr Gewinne erzielt und daraus Überschüsse generiert, erhalten die Versicherten eine Zusatzverzinsung. - Bei allen Anbietern sind die Zinsüberschüsse der letzten Jahre in der Tabelle vollumfänglich eingerechnet. Bei Swiss Life werden die Überschüsse nicht an alle Versicherten in gleichem Masse ausgezahlt. In Vorsorgeverträgen mit Unternehmen, die viele ältere Personen beschäftigen, kürzt oder streicht Swiss Life solche Überschüsseund bildet damit Rentenrückstellungen.

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