Abschlag
Differenz in Prozenten, um die der Emissionspreis oder der Börsenkurs eines Wertpapiers den Nominalwert oder den inneren Wert unterschreitet. Gegenteil: Aufgeld.
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Ausübung
Geltendmachung des Rechts zum Bezug des im Optionsvertrag fixierten Basiswerts zum Ausübungspreis (physische Lieferung) oder zum entsprechenden Barausgleich. Findet während (amerikanische Option) oder am Ende (europäische Option) der Laufzeit statt.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Bezugsrecht
Recht des Aktionärs und des Partizipanten zum Bezug neuer Aktien, Partizipationsscheine oder Wandler, meist in Form eines bestimmten Coupons der Aktie oder des Partizipationsscheins.
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Kapitalerhöhung
Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft durch Erhöhung des Aktienkapitals . Zu unterscheiden sind ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung.
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NAV
Ergibt sich aus dem ausgewiesenen Eigenkapital plus den stillen Reserven , dividiert durch die Anzahl Titel (Buchwert ). Liegt der aktuelle Kurs tiefer als der geschätzte innere Wert der Aktie, kann dies ein Hinweis auf eine Unterbewertung, eine ungenügende Liquidität im Handel der Aktie oder auf besondere interne oder externe Risikofaktoren des Unternehmens sein.
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Namenaktie
Aktie , die auf den Namen lautet und deren Eigentümer im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist (vgl. Inhaberaktie ).
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Nennwert
Der auf Wertpapieren angegebene nominelle Forderungsbetrag. Für Schweizer Aktien ist die Festsetzung eines Nennwerts von mindestens 1 Rp. vorgeschrieben. Dagegen sind z. B. in den USA nennwertlose Aktien akzeptiert.
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SIX
1995 aus dem Zusammenschluss der Börsen Genf, Basel und Zürich entstandener Schweizer Markt. Seit August 1996 werden sämtliche Wertpapiere elektronisch gehandelt. Das System zeichnet sich aus durch eine Vollintegration der Börsenprozesse, vom Börsenauftrag bis zur Abwicklung . Anfang 2008 Fusion mit SIS und Telekurs zur SIX Group .
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SIX Swiss Exchange
1995 aus dem Zusammenschluss der Börsen Genf, Basel und Zürich entstandener Schweizer Markt. Seit August 1996 werden sämtliche Wertpapiere elektronisch gehandelt. Das System zeichnet sich aus durch eine Vollintegration der Börsenprozesse, vom Börsenauftrag bis zur Abwicklung . Anfang 2008 Fusion mit SIS und Telekurs zur SIX Group .
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Zeichnung
Durch die Zeichnung einer bestimmten Anzahl von Wertpapieren verpflichtet sich der Anleger, im Falle der definitiven Zuteilung Titel der Emission gemäss den Bedingungen des Prospekts zu übernehmen und zu bezahlen (vgl. Liberierung ).
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