Von Hecken und anderen Stolpersteinen im Baurecht
Auch Pflanzen können unter die Baubewilligungspflicht fallen. Die Höhe von Pflanzen und Kleinstbauten sowie der Grenzabstand sind massgebend.
Eine neue Hecke, ein besserer Sichtschutz, ein Gartenhäuschen: Ideen, um den Garten baulich aufzupeppen, gibt es viele. Nicht alle lassen sich aber so einfach verwirklichen. Die Rechte des Nachbarn sind zu respektieren. Zudem geht es manchmal nicht ohne Baubewilligung. Regelkonformes Bauen verhindert Nachbarschaftsstreitereien und Ärger mit den Behörden.