Vergütungsberichte sind noch verbesserungsfähig
Es bestehen noch Mängel bei der Offenlegung der Löhne von Topmanagern und Verwaltungsräten. Trotz Kritik gibt es hohe Zustimmungsraten.
Dass wir heute so gut über die Löhne von Topmanagern und Verwaltungsräten Bescheid wissen, liegt an den Vergütungsberichten, die die Unternehmen seit 2014 publizieren müssen. Eine entsprechende Publikationspflicht wurde mit der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) eingeführt. Diese ist aus der 2013 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Abzocker-Initiative hervorgegangen.