Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Anleihe
Fremdmittelaufnahme am Kapitalmarkt. Anleihen können fix oder variabel verzinst werden. Die als Wertpapier ausgestalteten und somit handelbaren Bruchteile einer Anleihe werden Obligationen oder Bonds genannt.
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Bilanz
Periodische Gegenüberstellung sämtlicher Aktiven und Passiven an einem Stichtag. Die Aktivseite gibt Aufschluss über die Verwendung der Mittel, während die Passivseite über die Beschaffung der Mittel (Finanzierung) orientiert. Teil des Geschäftsberichts.
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Buchwert
1. Wert, zu dem ein Aktivposten in der Bilanz aufgeführt ist (Bilanzwert). Falls der Buchwert kleiner ist als der effektiv mit einem Verkauf erzielbare Wert, entspricht die Differenz einer stillen Reserve . 2. Wert, der sich aus der Teilung des ausgewiesenen Eigenkapitals durch die Anzahl ausstehender Aktien ergibt.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Dividendenrendite
In Prozenten ausgedrückter Ertrag einer Aktienanlage: Die Dividendenrendite stellt die in einem Jahr ausgeschüttete Dividende in Prozenten des Kurses dar. In der Praxis ist die erwartete Dividendenrendite als Auswahlkriterium relevant, sie ist jedoch nicht gesichert.
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Fusion
Verschmelzung zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einem einzigen Unternehmen. Gemäss Schweizer Aktienrecht geschieht dies entweder durch Absorption (Annexion) oder durch Kombination (Verschmelzung durch Neubildung eines Unternehmens).
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Fusionen und Übernahmen
Beratung, Vermittlung und Finanzierung des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen (Fusionen und Übernahmen). Das Geschäft wird von Investmentbanken sowie von Beratungsgesellschaften betrieben.
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Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Geschäftsbericht
Enthält ausser der Bilanz und der Erfolgsrechnung Informationen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft, die Erfolge einzelner Geschäftszweige etc.
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Kantonalbanken
Grösstenteils öffentlich-rechtliche Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet in den meisten Fällen der Kanton (Staatsgarantie), der das Dotationskapital in der Regel gegen eine Gewinnablieferung zur Verfügung stellt. Gemäss dem Bankengesetz sind alle Kantonalbanken der Aufsicht der Finma unterstellt. Mindestens ein Drittel des Grundkapitals muss der Kanton stellen.
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Kurs-Buchwert-Verhältnis
Kennzahl der Aktienbewertung , die sich aus dem Aktienkurs im Verhältnis zum Eigenkapital je dividendenberechtigte Aktie berechnet.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis
Aktienkurs im Verhältnis zum erwirtschafteten oder erwarteten Gewinn pro dividendenberechtigte Aktie . Die Kennzahl zur Aktienbewertung gibt an, wie viel Mal der Gewinn pro Aktie im Aktienkurs enthalten ist. Anhand des KGV können verschiedene Titel innerhalb einer Branche verglichen werden.
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Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
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Reserven
Aus dem unverteilten, im Unternehmen zurückbehaltenen Gewinn gebildete eigene Mittel. Die Reserven erfüllen einerseits eine wichtige Sicherheitsfunktion, drücken aber anderseits auf die Eigenkapitalrendite .
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Vermögensverwaltung
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Zinsmarge
Differenz zwischen den Zinsen aus dem Aktivgeschäft und denen aus dem Passivgeschäft . Die Marge ist für die Bank wichtiger als die absolute Höhe der Sätze.
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