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Unternehmerisches Risiko

Die Hitze und die Trockenheit setzen der Schweizer Landwirtschaft zu – allerdings nicht nur ihr, auch andere leiden. Die Landwirtschaft aber weiss besser als (fast) alle anderen Branchen, wie derartige Situationen in neue Bundeshilfe umzumünzen sind. Eine erste Forderung der Landwirtschaft ist schon erfüllt: Der Bundesrat senkt die Zölle auf Raufutterimporten (Heu und Silomais), damit sich die Bauern mit den hierzulande langsam knapp werdenden Futtermitteln eindecken können.

Der nichtsahnende Bürger erfährt damit zum vielleicht ersten Mal, dass es derartige Zölle überhaupt gibt. Einen echten ökonomischen Nutzen bringen sie nicht, sie schützen ganz einfach die einheimische Produktion. Gegen niedrigere Zölle ist natürlich nichts einzuwenden, sie sind im Gegenteil zu begrüssen.

Würde da in der Medienmitteilung des Bundes nicht das Wörtchen «befristet» stehen. Sobald sich die Lage wieder normalisiert, werden die Zölle also wieder angehoben. Der Bund wird sich hüten, sie dauerhaft zu senken – oder gar abzuschaffen, was das einzig Richtige wäre – und sich so den Groll der Bauernlobby zuzuziehen. Gleichzeitig fordert der Bauernverband, dass schon bewilligte Importe von Kuhfleisch rückgängig gemacht werden, weil hierzulande aus Futtermangel mehr Vieh als sonst zur Schlachtbank geführt wird. Importregulierungen werden schamlos für die eigenen Interessen eingesetzt. Diejenigen der Allgemeinheit sind zweitrangig – höchstens.

Zumindest indirekt weist der Bauernverband zudem auf ein älteres Anliegen hin: jenes einer staatlich subventionierten Ernteausfallversicherung. Schon 2014 regte der Direktor des Bauernverbands und Nationalrat Jaques Bourgeois in einem Postulat an, eine solche Versicherung zu prüfen. Dabei sollte der Bund die Hälfte der Versicherungsprämien übernehmen. Ja, Bourgeois gehört der sich selbst als liberal verstehenden FDP an.

Gegen eine solche Versicherung ist nichts einzuwenden, solange jeder Versicherte die Prämie selbst bezahlt – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Allerdings ist der Sündenfall diesbezüglich schon alt. Seit Jahren gibt es die unselige Schlechtwetterentschädigung als eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Davon profitieren in erster Linie der Bau und ihm zugewandte Branchen.

Analog könnten etwa die Produzenten von Speiseeis oder Bier im Falle eines verregneten und kühlen Sommers staatliche Hilfe zum Ausgleich von Umsatz- und Gewinneinbussen fordern. Nur: niemand würde es wohl wagen, einen derart offensichtlich absurden Gedanken auch nur laut auszusprechen.

Die Schlechtwetterentschädigung oder eine staatlich subventionierte Ernteausfallversicherung decken ein normales unternehmerisches Risiko ab – lagern es jedoch ganz oder teilweise an den Staat aus. Das privat getragene unternehmerische Risiko aber ist ein integraler Bestandteil einer funktionierenden Marktwirtschaft. Wird dieser herausgebrochen, wird die marktwirtschaftliche Ordnung, die immerhin in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, untergraben.