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Unproduktives Pensionsgeld

Mehr als 50 Mrd. Fr. Spargelder der beruflichen Vorsorge sind auf einem gesperrten Bankkonto geparkt – das sind 6% aller Pensionsvermögen. Es sind Guthaben der zweiten Säule, die von der Pensionskasse wegen Unterbruchs der Erwerbstätigkeit der versicherten Person ausgesondert wurden. Auf diesen Geldern besteht kein Anspruch auf den BVG-Mindestzins und auch nicht auf eine spätere Rente.

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